Loading SVG
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG, Ingolstadt  
Bilanz zum 31. Dezember 2022  
31.12.2022  
31.12.2021  
31.12.2022  
31.12.2021  
EUR  
EUR  
EUR  
EUR  
A K T I V A  
P A S S I V A  
A. Anlagevermögen  
A. Eigenkapital  
I. Immaterielle Vermögensgegenstände  
I. Gezeichnetes Kapital  
5.200.000,00  
5.200.000,00  
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und  
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen  
II. Kapitalrücklage  
42.770.000,00  
42.770.000,00  
Rechten und Werten  
1,00  
1,00  
III. Gewinnrücklagen  
II. Sachanlagen  
1. Gesetzliche Rücklage  
697.913,42  
697.913,42  
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten  
2. Andere Gewinnrücklagen  
1.565.533,49  
1.565.533,49  
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken  
141.365.637,65  
145.483.157,60  
2.263.446,91  
2.263.446,91  
III. Finanzanlagen  
B. Rückstellungen  
Beteiligungen  
2.257.525,45  
2.257.525,45  
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche  
Verpflichtungen  
682.078,00  
708.126,00  
B. Umlaufvermögen  
2. Steuerrückstellungen  
6,36  
3,18  
3. Sonstige Rückstellungen  
110.698,00  
97.135,00  
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände  
792.782,36  
805.264,18  
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen  
240.254,80  
147.133,86  
2. Sonstige Vermögensgegenstände  
96.160,00  
69.240,02  
C. Verbindlichkeiten  
336.414,80  
216.373,88  
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten  
96.870.370,41  
100.888.981,37  
II. Guthaben bei Kreditinstituten  
12.276.962,79  
11.863.059,36  
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen  
792,09  
24.526,15  
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen  
8.205.191,44  
7.689.671,56  
4. Sonstige Verbindlichkeiten  
205.936,48  
251.688,38  
- davon aus Steuern EUR 1.724,82 (Vj.: EUR 1.661,87)  
105.282.290,42  
108.854.867,46  
C. Rechnungsabgrenzungsposten  
71.978,00  
90.494,00  
D. Rechnungsabgrenzungsposten  
0,00  
17.032,74  
156.308.519,69  
159.910.611,29  
156.308.519,69  
159.910.611,29  
Anlage  
I
Seite  
1
Loading SVG
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG, Ingolstadt  
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022  
2022  
2021  
EUR  
EUR  
1. Umsatzerlöse  
16.072.001,94 15.595.565,79  
2. Sonstige betriebliche Erträge  
346.376,01 230.667,50  
3. Materialaufwand  
Aufwendungen für bezogene Leistungen  
-2.256.560,43 -1.990.940,73  
4. Personalaufwand  
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung  
und für Unterstützung  
-32.723,68  
-26.047,70  
5. Abschreibungen  
auf immaterielle Vermögensgegenstände  
des Anlagevermögens und Sachanlagen  
-4.119.574,00 -4.134.336,84  
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen  
-145.947,78  
-224.647,40  
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge  
45,68  
45,67  
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen  
-1.627.458,47 -1.729.666,90  
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag  
-30.965,30 -30.965,30  
10. Ergebnis nach Steuern  
8.205.193,97 7.689.674,09  
11. Auf Grund eines Ergebnisabführungsvertrags  
-8.205.193,97 -7.689.674,09  
abgeführte Gewinne  
12. Jahresüberschuss  
0,00  
0,00  
Anlage  
I
Seite  
2
Loading SVG
Anhang für das Geschäftsjahr 2022  
Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (BBI AG) hat ihren Sitz in Ingolstadt und wird  
beim Amtsgericht Ingolstadt unter der Nr. HRB 44 geführt.  
I.  
ALLGEMEINES  
Die BBI AG erstellt den Jahresabschluss nach den Vorschriften des Dritten Buches des Han-  
delsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) so-  
wie den Vorschriften des Aktiengesetzes.  
Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft ist entsprechend § 264 d HGB  
aufgrund der Börsennotierung eine kapitalmarktorientierte Gesellschaft und gilt gemäß § 267  
Abs. 3 Satz 2 HGB als große Kapitalgesellschaft.  
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt und  
gegliedert.  
II.  
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE  
Die Bewertung erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 252 bis 256 a HGB sowie  
den auf Kapitalgesellschaften anwendbaren Bestimmungen des HGB.  
Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten,  
abnutzbare Sachanlagen vermindert um planmäßige Abschreibungen, oder zum niedrigeren  
beizulegenden Wert bewertet. Planmäßige Abschreibungen auf Gebäude erfolgen linear über  
die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgt  
eine außerplanmäßige Abschreibung auf den im Vergleich zum Buchwert niedrigeren, beizu-  
legenden Wert der Grundstücke und Gebäude. Die beizulegenden Werte der Immobilien wer-  
den durch einen beauftragten, externen Gutachter ermittelt und ergeben sich entsprechend  
des Discounted-Cash-Flow (DCF)-Verfahren als Barwerte der erwarteten künftigen Zahlungs-  
ströme.  
Die Zugänge an beweglichen Anlagegütern werden im Jahr der Anschaffung zeitanteilig ab  
dem Monat des Erwerbs abgeschrieben. Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgü-  
ter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 250,00 wurden im Jahr des Zugangs voll  
abgeschrieben. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaf-  
fungskosten von mehr als 250,00 aber nicht mehr als 800,00 wurde das Wahlrecht zur  
Sofortabschreibung in Anspruch genommen.  
Anlage  
I
Seite  
5
Loading SVG
Die Nutzungsdauer der Sachanlagen beträgt dabei:  
Jahre  
Fabrik- und Geschäftsbauten  
20 – 50  
Außenanlagen  
10 – 19  
Betriebs- und Geschäftsausstattung  
3 – 12  
Unter den Finanzanlagen sind die Beteiligungen zu Anschaffungskosten, ggf. korrigiert um  
zwischenzeitlich erfolgte Kapitalrückzahlungen und eventuelle Wertminderungen, bewertet.  
Außerplanmäßige Abschreibungen werden erst bei einer dauernden Wertminderung vorge-  
nommen.  
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bewertet.  
Für erkennbare Ausfallrisiken werden grundsätzlich Einzelwertberichtigungen gebildet. Das  
allgemeine Kreditrisiko wird, sofern erforderlich, durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung  
berücksichtigt.  
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit ihren Nominalbeträgen angesetzt.  
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschluss-  
stichtag, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen,  
ausgewiesen.  
Die Pensionsrückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 1 HGB in Höhe des nach vernünfti-  
ger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Bewertung  
erfolgt nach der Projected Unit Credit - Methode unter Zugrundelegung der Richttafeln  
2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, einem Rechnungszinsfuß von 1,78 % (zehnjähriger  
Durchschnitt bei einer Duration von 15 Jahren) sowie einem Rententrend von 2,00 %. Effekte  
aus Zinssatzänderungen werden im Finanzergebnis berücksichtigt.  
Die sonstigen Rückstellungen sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Sie berücksichtigen alle  
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des nach vernünftiger kauf-  
männischer Beurteilung notwendigen Betrags. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr  
als einem Jahr werden unter Berücksichtigung der individuellen Restlaufzeit mit einem durch-  
schnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahren abgezinst.  
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.  
Anlage  
I
Seite  
6
Loading SVG
III.  
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ  
Die Entwicklung des Anlagevermögens zeigt das nachfolgende Anlagengitter.  
Die Abschreibungen enthalten ausschließlich planmäßige Abschreibungen. Im Geschäftsjahr  
waren keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen aufgrund des Vergleichs  
der Restbuchwerte mit dem beizulegenden Wert geboten (Vorjahr: TEUR 0).  
Anlage  
I
Seite  
7
Loading SVG
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2022 (01.01. - 31.12.)  
Anschaffungskosten  
Abschreibungen  
Buchwerte  
*
EUR  
Vortrag zum  
Zugänge  
Umbuchungen  
Abgänge  
Stand am  
Vortrag zum  
Zugänge  
Zuschreibungen  
Abgänge  
Stand am  
Stand am  
Vorjahr  
1.1.2022  
31.12.2022  
1.1.2022  
31.12.2022  
31.12.2022  
31.12.2021  
A. ANLAGEVERMÖGEN  
I. IMMATERIELLE  
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE  
Software  
7.814,00  
0,00  
0,00  
0,00  
7.814,00  
7.813,00  
0,00  
0,00  
0,00  
7.813,00  
1,00  
1,00  
II. SACHANLAGEN  
1. Grundstücke, grundstücks-  
gleiche Rechte und Bauten  
208.383.128,18  
2.054,05  
0,00  
0,00  
208.385.182,23  
62.899.970,58  
4.119.574,00  
0,00  
0,00  
67.019.544,58  
141.365.637,65  
145.483.157,60  
2. Betriebs- und Geschäfts-  
ausstattung  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
3. Geleistete Anzahlungen und  
Anlagen im Bau  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
208.383.128,18  
2.054,05  
0,00  
0,00  
208.385.182,23  
62.899.970,58  
4.119.574,00  
0,00  
0,00  
67.019.544,58  
141.365.637,65  
145.483.157,60  
III. FINANZANLAGEN  
Beteiligungen  
2.257.525,45  
2.257.525,45  
0,00  
0,00  
0,00  
2.257.525,45  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
2.257.525,45  
Summe  
147.740.684,05  
Anlagevermögen  
210.648.467,63  
2.054,05  
0,00  
0,00  
210.650.521,68  
62.907.783,58  
4.119.574,00  
0,00  
0,00  
67.027.357,58  
143.623.164,10  
Anlage  
I
Seite  
8
Loading SVG
Finanzanlagen  
Die Beteiligungen stellen sich wie folgt dar:  
Beteiligungs-  
Eigenkapital  
Ergebnis  
quote  
31.12.2021  
Geschäfts-  
jahr  
2021  
Name und Sitz der Gesellschaft  
%
TEUR  
TEUR  
BHB Brauholding Bayern-Mitte AG,  
Ingolstadt  
34,18  
10.697  
359  
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb  
eines Jahres fällig.  
Gezeichnetes Kapital  
Das Grundkapital beträgt EUR 5.200.000,00 und ist in 5.200.000 nennwertlose, auf den Inha-  
ber lautende Stückaktien eingeteilt. Alle Aktien werden im regulierten Markt der Börse Mün-  
chen unter der International Securities Identification Number (ISIN) DE0005280002 gehandelt.  
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien  
Derzeit liegt keine Ermächtigung der Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien vor.  
Bilanzgewinn und Ergebnisverwendung  
Die VIB Vermögen AG, Neuburg/Donau, und die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Akti-  
engesellschaft haben am 6. Mai 2008 einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Die  
Eintragung im Handelsregister erfolgte zum 13. August 2008.  
Der Jahresüberschuss (TEUR 8.205) für das Geschäftsjahr wird aufgrund des Ergebnisabfüh-  
rungsvertrages in voller Höhe an die VIB Vermögen AG abgeführt und unter den Verbindlich-  
keiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen.  
Pensionsrückstellungen  
Gemäß dem versicherungsmathematischen Gutachten des beauftragten Aktuars beläuft sich  
die Verpflichtung zum Bilanzstichtag auf TEUR 682 (Vorjahr: TEUR 708).  
Anlage  
I
Seite  
9
Loading SVG
Aufgrund der handelsrechtlichen Vorschriften hinsichtlich des für die Abzinsung der Pensions-  
verpflichtungen zu verwendenden Rechnungszinses, wird ein zehnjähriger Durchschnittszins-  
satz verwendet.  
Im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ist der Unterschiedsbetrag  
gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des ent-  
sprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjah-  
ren (1,44 %) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durch-  
schnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (1,78 %) in jedem  
Geschäftsjahr zu ermitteln. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der  
Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrages  
und abzüglich eines Verlustvortrages mindestens diesem Unterschiedsbetrag entsprechen.  
Der Unterschiedsbetrag ist in jedem Geschäftsjahr im Anhang oder unter der Bilanz darzustel-  
len:  
Sollrückstellung mit Zinssatz:  
Durchschnitt 7 Jahre (Zins 1,44 %):  
EUR 696.141  
Durchschnitt 10 Jahre (Zins 1,78 %):  
EUR 682.078  
Unterschiedsbetrag:  
EUR 14.063  
Sonstige Rückstellungen  
In den sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende  
Rechnungen berücksichtigt.  
Anlage  
I
Seite  
10  
Loading SVG
Aufgliederung der Verbindlichkeiten gemäß § 285 Nr. 1 und 2 HGB  
R e s t l a u f z e i t  
bis zu  
zwischen  
Summe  
davon  
Art der  
mehr als  
1 Jahr  
1 und 5  
5 Jahre  
gesichert  
Sicherheit  
Art der Verbindlichkeiten  
Jahren  
Art der  
TEUR  
TEUR  
TEUR  
TEUR  
TEUR  
Sicherheit  
1. Verbindlichkeiten gegenüber  
Kreditinstituten  
74.870  
6.631  
15.369  
96.870  
96.870  
siehe unten  
(Vorjahr)  
(4.033)  
(17.661)  
(79.195)  
(100.889)  
(100.889)  
2. Verbindlichkeiten aus Liefe-  
rungen und Leistungen  
1
0
0
1
0
-
(Vorjahr)  
(24)  
(0)  
(0)  
(24)  
3. Verbindlichkeiten gegenüber  
verbundenen Unternehmen  
8.205  
0
0
8.205  
0
-
(Vorjahr)  
(7.690)  
(0)  
(0)  
(7.690)  
4. Sonstige Verbindlichkeiten  
206  
0
0
206  
0
-
(Vorjahr)  
(252)  
(0)  
(0)  
(252)  
Summe  
83.282  
6.631  
15.369  
105.282  
96.870  
(Summe Vorjahr)  
(11.999)  
(17.661)  
(79.195)  
(108.855)  
(100.889)  
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundschulden, Forderungsabtre-  
tungen (Miet- und Pachtforderungen), einer selbstschuldnerischen Bürgschaft der Konzern-  
mutter, VIB Vermögen AG, gesichert.  
IV.  
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG  
Die Umsatzerlöse entfallen ausschließlich auf die Verpachtung des eigenen Grundbesitzes  
in Deutschland. Die in der Berichtsperiode 2022 ausgewiesenen Umsatzerlöse sind bedingt  
mit denen des Vorjahreszeitraums vergleichbar, da aufgrund der durch die Corona-Pandemie  
verursachten Einschränkungen und Schwierigkeiten bei einzelnen Mietern unseres Portfolios  
individuelle Vereinbarungen getroffen wurden und im Berichtszeitraum Mieterlasse in Höhe  
von insgesamt TEUR 74 (Vorjahr: TEUR 203) gewährt wurden.  
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind überwiegend Erträge aus Versicherungserstat-  
tungen ausgewiesen. Hierunter ist ein Betrag in Höhe von TEUR 250 (Vorjahr: TEUR 188) für  
eine weitere Versicherungserstattung des im Jahr 2017 stattgefundenen Gebäudebrandscha-  
dens in Goch enthalten. Das niedergebrannte Gebäude war zum Neuwert versichert. Der Wie-  
deraufbau eines neuen baugleichen Gebäudes wurde im Geschäftsjahr 2019 abgeschlossen  
und das Gebäude wurde an den früheren Mieter zur Weiternutzung übergeben.  
Anlage  
I
Seite  
11  
Loading SVG
Die periodenfremden Erträge, die überwiegend in den sonstigen betrieblichen Erträgen ent-  
halten sind, belaufen sich insgesamt auf TEUR 407 und umfassen im Wesentlichen Erträge  
aus Versicherungserstattungen.  
In der Position Materialaufwand ist ein Betrag in Höhe von TEUR 415 für bezahlte Grund-  
steuern ausgewiesen. Dieser Betrag betrifft vollumfänglich eigenen Grundbesitz, der im Rah-  
men der Geschäftstätigkeit fremdvermietet wird. Die Grundsteuer wird so weit als möglich auf  
die Mieter umgelegt.  
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Aufwendungen für die  
Hauptversammlung TEUR 28, für Jahresabschluss- und Prüfungskosten TEUR 29, für Auf-  
sichtsratsvergütungen TEUR 33 sowie für Einstellungen in die Einzelwertberichtigung zu For-  
derungen TEUR 6 ausgewiesen.  
Aufwendungen bzw. Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher  
Bedeutung sind über die oben erläuterte Versicherungserstattung aus Brandschaden hinaus  
in der Berichtsperiode nicht angefallen.  
Die periodenfremden Aufwendungen belaufen sich auf TEUR 8.  
Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags ist die BBI Bürgerliches Brauhaus Im-  
mobilien Aktiengesellschaft nur noch mit den an die außenstehenden Aktionäre zu leistenden  
Ausgleichszahlungen ertragsteuerpflichtig. Der hieraus resultierende Steueraufwand lag im  
Berichtszeitraum bei TEUR 31 (Vorjahr: TEUR 31). Steuerumlagen von der VIB Vermögen AG  
wurden nicht getätigt, so dass die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag nur noch den  
Körperschaftsteueraufwand bezüglich dieser Ausgleichszahlungen an die außenstehenden  
Aktionäre beinhalten. Insoweit ist das Ergebnis des Geschäftsjahres begünstigt.  
Die Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthält Aufwendungen aus der Aufzinsung  
von Rückstellungen in Höhe von TEUR 17 (Vorjahr: TEUR 35). Zinsaufwendungen gegenüber  
verbundenen Unternehmen sind im Geschäftsjahr nicht angefallen (Vorjahr: TEUR 15).  
V.  
ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG  
Die Kapitalflussrechnung weist für das Geschäftsjahr 2022 und für das Geschäftsjahr 2021 die  
Entwicklung der Zahlungsströme getrennt nach Mittelzu- und -abflüssen aus der laufenden  
Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit aus. Die Kapitalflussrechnung ist nach der  
indirekten Methode aus dem Jahresabschluss der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Ak-  
tiengesellschaft abgeleitet. Die Struktur der Kapitalflussrechnung orientiert sich an DRS 21.  
Der Finanzmittelbestand setzt sich aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten  
zusammen.  
Anlage  
I
Seite  
12  
Loading SVG
VI.  
SONSTIGE PFLICHTANGABEN  
Sonstige finanzielle Verpflichtungen  
Zum Bilanzstichtag bestanden keine finanziellen Verpflichtungen im Rahmen des üblichen Ge-  
schäftsverkehrs aus Miet- u. Leasingverträgen (Vorjahr: TEUR 0).  
Außerbilanzielle Geschäfte  
Zum Bilanzstichtag existieren keine außerbilanziellen Geschäfte im Sinne des § 285 Nr. 3  
HGB.  
Angabe nach § 285 Nr. 21 HGB  
Geschäfte mit nahestehenden Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen wurden nicht  
getätigt.  
Haftungsverhältnisse  
In 2010 wurden die Anteile an der Unterstützungskasse der Bürgerliches Brauhaus Ingolstadt  
GmbH in die BHB Brauholding Bayern-Mitte AG übertragen. Die BBI Bürgerliches Brauhaus  
Immobilien Aktiengesellschaft haftet aufgrund Subsidiärhaftung mittelbar für die Erbringung  
der Betriebsrenten in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 5).  
Zum Bilanzstichtag ist aufgrund der stabilen wirtschaftlichen Verhältnisse der BHB Brauhol-  
ding Bayern-Mitte AG nicht mit einer Inanspruchnahme zu rechnen.  
Anlage  
I
Seite  
13  
Loading SVG
Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands  
Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2022:  
Mandate (ohne BBI Bürgerliches Brauhaus  
Immobilien AG) in gesetzlich zu bildenden  
Aufsichtsgremien von Kapitalgesellschaften  
Vertreter der Aktionäre  
Ludwig Schlosser,  
VIB Vermögen AG, Neuburg/Donau  
(Vorsitzender)  
(Vorsitzender bis 15.12.2022)  
Dipl.-Mathematiker, Geschäftsführer der  
BHB Brauholding Bayern-Mitte AG,  
BOSTON Capital GmbH  
Ingolstadt  
(Vorsitzender)  
VR Bank Neuburg-Rain eG, Neuburg  
(Vorsitzender, bis 27.06.2022)  
Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenos-  
senschaft für den Landkreis Neuburg-  
Schrobenhausen eG  
(Vorsitzender)  
Rupert Hackl,  
Rathgeber AG, München  
(stv. Vorsitzender)  
(Vorsitzender)  
Geschäftsführer der  
Herzog von Arenberg’sche Vermögens-  
Rupert Hackl Immoconsult GmbH  
verwaltung GmbH, Grasbrunn  
(stv. Vorsitzender )  
Baywobau Immobilien AG, München  
(stv. Vorsitzender)  
Hammer AG, München  
(Aufsichtsrat)  
BHB Brauholding Bayern-Mitte AG,  
Ingolstadt  
(Aufsichtsrat)  
Prof. Dr. Michaela Regler, (bis 22.03.2022)  
VIB Vermögen AG, Neuburg/Donau  
Hochschulprofessorin für Wirtschaftsprivatrecht  
(Aufsichtsrat; bis 22.03.2022)  
an der THI Ingolstadt  
Anlage  
I
Seite  
14  
Loading SVG
Sonja Wärntges, (ab 01.04.2022)  
VIB Vermögen AG, Neuburg/Donau  
Diplom-Ökonomin  
(Aufsichtsrat; ab 13.04.2022)  
DIC Real Estate Investment GmbH & Co.  
KGaA, Frankfurt am Main  
(Vorsitzende)  
Fraport AG, Frankfurt am Main  
(Aufsichtsrat)  
Dem Vorstand gehörte im Geschäftsjahr 2022 an:  
Rainer Hettmer, Bankkaufmann, Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Neuburg/Donau.  
Er ist Vorstandsmitglied der VIB Vermögen AG.  
Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands, Bezüge früherer  
Mitglieder des Vorstands und Pensionsrückstellungen  
Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr auf TEUR 33 und die der früheren  
Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebenen auf TEUR 75. Die für frühere Mitglieder des  
Vorstands bzw. deren Hinterbliebenen gebildeten Pensionsrückstellungen betragen  
TEUR 682 (Vorjahr: TEUR 708).  
Der Vorstand wird in seiner Funktion als Vorstand der VIB Vermögen AG ausschließlich von  
der VIB Vermögen AG vergütet.  
Arbeitnehmer  
Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag keine Arbeitnehmer beschäftigt. Im Jahresdurch-  
schnitt ergibt sich eine Beschäftigtenzahl von 0 Arbeitnehmer.  
Angaben nach § 285 Nr. 17 HGB  
Der im Geschäftsjahr 2022 erfasste Aufwand für den Abschlussprüfer beträgt betreffend Ab-  
schlussprüfungsleistungen TEUR 30, Steuerberatungsleistungen TEUR 0 sowie sonstige  
Leistungen TEUR 0.  
Beteiligungen an unserer Gesellschaft  
Die VIB Vermögen AG, Neuburg/Donau, Deutschland hat uns am 4. März 2008 gemäß § 21  
Abs. 1 WpHG (alte Fassung) mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bürgerliches Brau-  
haus Immobilien Aktiengesellschaft, Ingolstadt, Deutschland, ISIN: DE0005280002, WKN:  
528000 am 3. März 2008 die Schwelle von 75 % der Stimmrechte überschritten hat. Zum  
Anlage  
I
Seite  
15  
Loading SVG
Bilanzstichtag betrug der Anteil unverändert 94,88 % (das entspricht 4.933.877 Stimmrech-  
ten).  
Mutterunternehmen  
Die VIB Vermögen AG, Tilly-Park 1, 86633 Neuburg/Donau (HRB 101699), ist aufgrund ihrer  
Mehrheitsbeteiligung Mutterunternehmen unserer Gesellschaft (kleinster Konsolidierungs-  
kreis). Das Mutterunternehmen stellt einen Konzernabschluss auf, in den die BBI Bürgerliches  
Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft einbezogen wird. Der Konzernabschluss wird im Bun-  
desanzeiger und auf der Website der VIB Vermögen AG (http://www.vib-ag.de) veröffentlicht.  
Der Konzernabschluss der VIB Vermögen AG wird aufgrund der mehr als 60%igen Beteiligung  
der DIC Asset AG, Frankfurt, an dieser, in den Konzernabschluss der DIC Asset AG einbezo-  
gen (größter Konsolidierungskreis). Der Konzernabschluss der DIC Asset AG wird im Bundes-  
anzeiger und auf der Website der DIC Asset AG (http://www.dic-asset.de) veröffentlicht.  
Die Verpflichtung zur Aufstellung eines eigenen Konzernabschlusses ist ab dem Jahr 2010  
entfallen, da die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG nach dem Abschmelzen der Be-  
teiligung an der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG kein Mutterunternehmen im Sinne der  
§§ 290 ff. HGB mehr ist.  
Ergebnisabführungsvertrag mit der VIB Vermögen AG  
Mit Datum vom 6. Mai 2008 haben die VIB Vermögen AG und die BBI Bürgerliches Brauhaus  
Immobilien Aktiengesellschaft einen Ergebnisabführungsvertrag zwischen der VIB Vermögen  
AG als Organträgerin und der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft als  
Organgesellschaft abgeschlossen. Die Zustimmung der Hauptversammlung der BBI Bürgerli-  
ches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft erfolgte am 18. Juni 2008. Die Eintragung im  
Handelsregister erfolgte zum 13. August 2008.  
Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft hat sich durch diesen Ergeb-  
nisabführungsvertrag verpflichtet, ihren gesamten Gewinn an die VIB Vermögen AG abzufüh-  
ren. Die VIB Vermögen AG hat sich ihrerseits verpflichtet, etwaige Verluste der BBI Bürgerli-  
ches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft zu übernehmen.  
Die VIB Vermögen AG gewährt den Minderheitsaktionären der BBI AG („außenstehende Ak-  
tionäre“) unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben eine angemessene Ausgleichzah-  
lung. Diese beträgt jährlich 0,74 EUR (brutto) je Stückaktie an der BBI AG für jedes volle Ge-  
schäftsjahr der BBI AG (Brutto-Ausgleichsbetrag) abzüglich Körperschaftsteuer und Solidari-  
tätszuschlag auf den körperschaftsteuerpflichtigen Teil nach dem jeweils für diese Steuern für  
das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz (Netto-Ausgleichsbetrag).  
Anlage  
I
Seite  
16  
Loading SVG
Nachtragsbericht  
Die im Zusammenhang mit der andauernden Corona-Pandemie, der Ukraine-Krise sowie der  
Energiepreis-Krise eintretenden Auswirkungen sind ab 2023 noch nicht genau abschätzbar.  
Für das Unternehmen können sich aber dennoch daraus Risiken aus Mietstundungen und  
Einnahmeausfällen sowie aus zeitlichen Verzögerungen bei der Durchführung von Moderni-  
sierungs- und Neubaumaßnahmen ergeben. Diese Risiken können gegenwärtig hinsichtlich  
der Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts sowie liquiditäts- und ergebniswirksamer Größenordnung  
nicht abschließend abgeschätzt werden. Die BBI geht trotz der verschiedenen Krisenszena-  
rien nicht von langfristigen wesentlichen negativen Einflüssen auf den Immobilienmarkt aus.  
Entsprechend wird auch von stabilen Immobilienwerten ausgegangen.  
Zum Geschäftsjahresende wurde ein größerer Anteil des im Bestand befindlichen Einzelhan-  
dels-Portfolios, bestehend aus 24 Immobilien, an einen neu aufgelegten Spezial-Immobilien-  
fond veräußert. Der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten wird voraussichtlich im 1. Quar-  
tal 2023 stattfinden.  
Deutscher Corporate Governance Kodex  
Die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate  
Governance Kodex wurde von Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und der Öffentlichkeit  
auf der Website der Gesellschaft (www.bbi-immobilien-ag.de) dauerhaft zugänglich gemacht.  
Ingolstadt, 10. Februar 2023  
Rainer Hettmer  
- Vorstand -  
Anlage  
I
Seite  
17  
Loading SVG
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG, Ingolstadt  
Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022  
31.12.2022  
31.12.2021  
TEUR  
TEUR  
A. Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit  
Jahresergebnis vor Ergebnisabführung  
8.205,00  
7.690,00  
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens  
4.120,00  
4.135,00  
-
Abnahme Rückstellungen  
-12,00  
-28,00  
+/- Abnahme/Zunahme der Vorräte, der Forderungen  
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht  
der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind  
-101,00  
319,00  
-
Abnahme Verbindlichkeiten aus  
Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht  
der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind  
-87,00  
-104,00  
+/- Verlust/Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens  
0,00  
-6,00  
+ Zinsaufwendungen  
1.627,00  
1.730,00  
-
Sonstige Beteiligungserträge  
0,00  
0,00  
+/- zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge von außergewöhnlicher Art/Umfang  
0,00  
0,00  
+ Ertragsteueraufwand  
31,00  
31,00  
-
Ertragsteuerzahlungen  
-31,00  
-31,00  
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit  
13.752,00  
13.736,00  
B. Cash Flow aus der Investitionstätigkeit  
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des  
immateriellen Anlagevermögens  
0,00  
0,00  
-
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen  
0,00  
0,00  
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens  
0,00  
11,00  
-
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen  
-2,00  
0,00  
-
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen  
0,00  
0,00  
+ Erhaltene Zinsen  
0,00  
0,00  
+ Erhaltene Dividenden  
0,00  
0,00  
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit  
-2,00  
11,00  
C. Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit  
+ Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen  
(z. B. Kapitalerhöhung, Verkauf eigener Anteile)  
0,00  
0,00  
-
Auszahlungen an die VIB Vermögen AG  
aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages  
-7.690,00  
-6.899,00  
-
Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten von verbundenen Unternehmen  
0,00  
-6.000,00  
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten von verbundenen Unternehmen  
0,00  
0,00  
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten  
1.925,00  
10.500,00  
-
Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten  
-5.944,00  
-4.063,00  
-
Gezahlte Zinsen  
-1.627,00  
-1.730,00  
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit  
-13.336,00  
-8.192,00  
D. Finanzmittelbestand am Ende der Periode  
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode  
+ Liquide Mittel  
11.863,00  
6.308,00  
+ kurzfristige Wertpapiere (Restlaufzeit bis zu 3 Monate)  
0,00  
0,00  
-
kurzfristige Bankverbindlichkeiten mit einer Rest-  
0,00  
0,00  
laufzeit bis zu drei Monaten  
11.863,00  
6.308,00  
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes  
+/- Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit  
13.752,00  
13.736,00  
+/- Cash Flow aus der Investitionstätigkeit  
-2,00  
11,00  
+/- Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit  
-13.336,00  
-8.192,00  
Veränderung Cash Flow  
414,00  
5.555,00  
Finanzmittelbestand am Ende der Periode  
12.277,00  
11.863,00  
Zusammensetzung:  
+ Liquide Mittel  
12.277,00  
11.863,00  
-
kurzfristige Bankverbindlichkeiten  
mit einer Restlaufzeit von bis zu 3 Monaten  
0,00  
0,00  
12.277,00  
11.863,00  
Anlage  
I
Seite  
3
Loading SVG
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG, Ingolstadt  
Eigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2022  
Gewinnrücklagen  
Gezeichnetes  
gesetzliche  
andere Gewinn-  
Bilanz  
Eigenkapital  
Kapital  
Kapitalrücklage  
Rücklage  
rücklagen  
-gewinn  
gesamt  
EUR  
EUR  
EUR  
EUR  
EUR  
EUR  
Stand zum 01.01.2021  
5.200.000,00  
42.770.000,00  
697.913,42  
1.565.533,49  
0,00  
50.233.446,91  
Jahresüberschuss 2021  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
Stand zum 31.12.2021  
5.200.000,00  
42.770.000,00  
697.913,42  
1.565.533,49  
0,00  
50.233.446,91  
Jahresüberschuss 2022  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
5.200.000,00  
42.770.000,00  
697.913,42  
1.565.533,49  
0,00  
50.233.446,91  
Stand zum 31.12.2022  
Anlage  
I
Seite  
4
Loading SVG
LAGEBERICHT  
I. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS  
1. GESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND UNTERNEHMENSSTRUKTUR  
Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (kurz: BBI Immobilien AG oder BBI) ist ein Bestands-  
halter von Gewerbeimmobilien. Kern der Geschäftstätigkeit sind der Erwerb, die Vermietung sowie  
die Verwaltung von Einzelhandelsobjekten – darunter vor allem Fachmarktzentren und SB-Märkte im  
wachstumsstarken süddeutschen Raum. Zudem existiert ein Bestand an Gastronomieobjekten mit  
Büro- und Wohneinheiten sowie einem Brauereigelände. Das Brauereigelände ist langfristig an die  
Herrnbräu GmbH, eine Tochtergesellschaft der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG (BHB Brau-  
holding AG), verpachtet.  
Die BBI Immobilien AG ist an der BHB Brauholding AG beteiligt. Der Anteil der BBI Immobilien AG  
an der BHB Brauholding AG hat sich im Berichtsjahr nicht verändert und liegt zum Stichtag  
31.12.2022 bei 34,2 %. Diese Beteiligung wird im Jahresabschluss unter der Position Finanzanlagen  
(Beteiligungen) ausgewiesen.  
2. UNTERNEHMENSZIELE UND -STRATEGIE  
Die BBI verfolgt das Ziel, den Unternehmenswert durch eine effiziente Immobilienbewirtschaftung,  
eine nachhaltige Finanzierungspolitik sowie die fortlaufende Verbesserung der Erlös- und Kosten-  
struktur zu steigern. Die Gesellschaft fokussiert sich hierbei auf die Planungswerte der 12 Monate  
umfassenden Prognoserechnung. Der Immobilienbestand der BBI konzentriert sich vorwiegend auf  
die wirtschaftlich starken Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg. Der Fokus liegt auf  
Städten mit 50.000 bis 200.000 Einwohnern, die sich als eigenständige Ballungszentren mit einem  
über-durchschnittlichen Wirtschaftswachstum und einer starken Kaufkraftentwicklung auszeichnen.  
Bei den Mietern handelt es sich im Wesentlichen um Einzel- und Fachhandelsketten, mit welchen  
größtenteils Mietvertragslaufzeiten von mehr als fünf Jahren vereinbart sind. Dadurch generiert die  
Gesellschaft langfristig planbare Erträge und sichert ausreichende Liquidität für operative und  
strategische Maßnahmen.  
3. STEUERUNGSSYSTEM  
Die wirtschaftliche Planung und Steuerung des Unternehmens verantwortet der Vorstand. Die mit  
Blick auf die Geschäftsstrategie festgelegten Rahmenbedingungen werden in der Jahresbudget-  
planung in konkreten Zielvorgaben formuliert. Im Laufe des Jahres erfolgt anhand der wichtigsten  
Steuerungsgrößen die regelmäßige Überprüfung dieser Zielvorgaben. Bei festgestellten Ab-  
weichungen werden die Planungsvorgaben überprüft und ggf. angepasst sowie konkrete Handlungs-  
maßnahmen zur Gegensteuerung eingeleitet.  
Die BBI konzentriert sich auf die wesentlichen finanziellen Steuerungsgrößen „Umsatzerlöse“ sowie  
das „um Sondereinflüsse bereinigte Ergebnis nach Steuern“.  
Anlage  
II  
Seite  
1
Loading SVG
Die Umsatzerlöse sind Hauptindikator zur Beurteilung des Unternehmenswachstums. Diese  
beinhalten die Einnahmen aus den vermieteten Immobilien und setzen sich zusammen aus den  
Nettokaltmieten sowie den von den Mietern zu leistenden Betriebsnebenkosten. Beim bereinigten  
Ergebnis nach Steuern handelt es sich um die wichtigste Steuerungskennziffer zur Beurteilung der  
Ertragslage des Unternehmens. Die Bereinigung um Sondereinflüsse erfolgt dabei im Sinne einer  
besseren Vergleichbarkeit der Ergebnisse zwischen den Berichtszeiträumen und den Prognose-  
zahlen.  
Die wichtigsten nichtfinanziellen Steuerungsgrößen der BBI sind die Leerstandsquote und der  
Durchschnittszinssatz der Darlehensverbindlichkeiten.  
Die Leerstandsquote zeigt den Anteil der Gewerbeflächen, der zum Stichtag nicht vermietet ist und  
daher auch keine Mieteinnahmen erwirtschaftet. Berechnet wird die Leerstandsquote auf Basis der  
zu erzielenden annualisierten Jahresnettomieten der Objekte.  
Die durchschnittliche Verzinsung unseres Darlehensportfolios ist eine wichtige Kenngröße im  
Rahmen unserer langfristigen und nachhaltigen Finanzierungsstrategie. Neben der Summe der  
Darlehensverbindlichkeiten hat gerade der Durchschnittszins einen wesentlichen Einfluss auf die  
Höhe des gesamten Zinsaufwands, der auch eine der größten Aufwandspositionen in der Gewinn-  
und Verlustrechnung der BBI darstellt.  
Finanzielle Leistungsindikatoren  
Beschreibung  
2022  
2021  
Umsatzerlöse  
Umsatzerlöse lt. GuV  
16.072 TEUR  
15.596 TEUR  
Ergebnis nach Steuern  
Ergebnis nach Steuern lt. GuV  
ohne Sondereinflüsse  
abzgl. / zzgl. Sondereinflüsse  
8.029 TEUR  
7.705 TEUR  
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren  
Beschreibung  
31.12.2022  
31.12.2021  
auf Basis der effektiven  
Leerstandsquote  
Jahresnettomiete  
0,0 %  
0,0 %  
Durchschnittliche Verzinsung  
des Darlehensportfolios  
fixe und variabel verzinste Darlehen  
1,9 %  
1,6 %  
*Im Geschäftsjahr 2022 sind saldiert positive Sondereinflüsse in Höhe von 176 TEUR aufgetreten (Vorjahr: negative  
Sondereinflüsse 15 TEUR). Hier enthalten sind ein negativer, Corona-bedingter Sondereffekt aufgrund von Mieterlassen in  
Höhe von 74 TEUR (Vorjahr: 203 TEUR) sowie ein positiver Sondereffekt im Zusammenhang mit Erstattungsleistungen der  
Versicherung für Gebäudeschäden in Höhe von 250 TEUR (Vorjahr: 188 TEUR).  
4. MITARBEITER  
Die Gesellschaft beschäftigt aktuell keine Mitarbeiter. Der Alleinvorstand Rainer Hettmer ist auch  
Vorstand der Konzernmuttergesellschaft VIB Vermögen AG. Im Bereich der Gebäudeverwaltung  
wird das Immobilienportfolio von Mitarbeitern des VIB-Konzerns verwaltet. Ebenso werden  
kaufmännische und andere Verwaltungsaufgaben wie z. B. das Rechnungswesen, Finanzierung und  
Investor Relations durch Mitarbeiter des VIB-Konzerns abgedeckt.  
Anlage  
II  
Seite  
2
Loading SVG
II. WIRTSCHAFTSBERICHT  
1. MARKT- UND WETTBEWERBSUMFELD 1  
Deutsche Wirtschaft verpasst Erholung nach Corona – hohe Inflation, Energiekrise,  
Lieferengpässe und Krieg vereiteln stärkere Dynamik  
Die deutsche Wirtschaft ist 2022 kaum gewachsen. Zu groß waren die hemmenden Faktoren,  
ausgelöst durch historische Rekordwerte der Inflationsrate, die Verteuerung der Energiepreise,  
hartnäckige Lieferengpässe und den russischen Angriff auf die Ukraine. Das erste Quartal war von  
zwei grundlegend unterschiedlichen konjunkturellen Entwicklungen gekennzeichnet: Einerseits die  
zumindest in Europa allmählich abklingende Corona-Pandemie sowie der hohe Auftragsbestand der  
deutschen Industrie, der auf einen merklichen Aufschwung der Konjunktur hindeutete, andererseits  
der russische Angriff auf die Ukraine und die damit einhergehenden wirtschaftlichen Folgen, wie  
Sanktionen, Lieferengpässe bei Rohstoffen und Vorprodukten sowie eine nur schwer abzuschätzende  
Unsicherheit insbesondere im Hinblick auf die Energiepreise. Die Wirtschaftsleistung entwickelte sich  
im ersten Quartal leicht positiv (BIP +0,2% zum Vorquartal).  
Im zweiten Quartal setzte die deutsche Wirtschaft ihre Erholung von den Pandemiewellen fort,  
insbesondere in den konsumnahen Dienstleistungsbereichen. Jedoch erfuhr der Aufschwung eine  
deutliche Abschwächung durch die schnell steigende Inflation, den Krieg in der Ukraine und die sich  
als hartnäckig erweisenden Engpässe in den globalen Lieferketten. Das deutsche BIP legte im  
zweiten Quartal um lediglich 0,1% gegenüber dem Vorquartal zu.  
Im dritten Quartal kühlte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft endgültig ab. Die hohen  
Inflationsraten (September 2022: 10%) reduzierten die realen Einkommen und Ersparnisse der  
Konsumenten und ließen deren Kaufkraft sinken. Auch in der Baukonjunktur zeichnete sich ein  
deutlicher Abschwung ab. Ursächlich hierfür war neben den Materialengpässen und den stark  
steigenden Baukosten insbesondere die Zinswende, die zusätzlich die Finanzierungskosten erhöhte.  
Die Wirtschaftsleistung legte gegenüber dem Vorquartal um nur noch +0,3% zu.  
Das vierte Quartal war geprägt von heftigen Angebotsschocks. Diese lösten Ängste vor drohenden  
Engpässen in der Energieversorgung (Gaslieferungen) aus. Hinzu kamen anhaltende  
Unterbrechungen der Lieferketten (Vorprodukte aus Asien) und ein in immer mehr Branchen stärker  
auftretender Mangel an Arbeitskräften. Dies führte zu Belastungen in der Produktion und  
verstärkenden Effekten der Inflation. Durch staatliche Maßnahmen sollen die Folgen der Energiekrise  
abgeschwächt werden. Jedoch erzeugt der Staat damit auch eine (künstliche) Nachfrage, die  
angesichts der beschränkten Produktionskapazitäten die Preissteigerungen weiter befeuert. Für das  
Gesamtjahr stand nach vorläufigen Berechnungen des statistischen Bundesamts ein preisbereinigtes  
BIP-Wachstum von 1,9ꢀ% zu Buche – das Vor-Corona-Niveau wurde damit wieder erreicht. Insgesamt  
haben die insbesondere zu Jahresbeginn vorherrschenden positiven Wachstumskräfte nicht  
ausgereicht, um den negativen Kräftemix aus Inflation, Lieferengpässen, Krieg und Fachkräftemangel  
aufzuwiegen. Letztlich musste die deutsche Wirtschaft ein schwaches Jahr bewältigen. Die Kaufkraft  
der privaten Haushalte leidet unter den hohen Energiepreisen, wodurch auch der private Konsum  
gedämpft wird.  
1 Quellen: Konjunkturberichte IFW, Geschäftsklimaindex ifo Institut, Berichte Europäische Zentralbank (EZB),  
Jones Lang Lasalle (JLL) Investmentmarkt- und Büromarktüberblick  
Anlage  
II  
Seite  
3
Loading SVG
Mit einer durchschnittlichen Inflationsrate von +7,9ꢀ% (2021: 3,1%) erreichte die Inflation in  
Deutschland 2022 den höchsten Wert seit 1950. Ausschlaggebend dafür waren neben Basiseffekten  
(die aufgrund der Corona-bedingten Mehrwertsteuersenkung 2020 und den damit ausgelösten  
Preissenkungen entstanden) insbesondere die im Vergleich zum Vorjahr erheblich angestiegenen  
Preise für Mineralölprodukte und Erdgasimporte. Hinzu kam die Verteuerung vieler Rohstoffe und  
Vorprodukte aufgrund gestörter oder unterbrochener Lieferketten infolge der Corona-Pandemie. Als  
Reaktion auf die historischen Inflationsraten nahm die Europäische Zentralbank EZB drastische  
Zinsschritte vor und hob den Leitzins in einem ersten Schritt Ende Juli um 0,5 Prozentpunkte an. Im  
September folgte der nächste Schritt mit einer Erhöhung um 0,75 Prozentpunkte auf 1,25%. Am 2.  
November stieg der europäische Leitzins für Hauptrefinanzierungsgeschäfte schließlich noch einmal  
um 0,75 Prozentpunkte auf 2,0%. Zum Jahresende stellte die EZB noch einmal klar, dass weitere  
Zinsschritte und flankierende Maßnahmen auch 2023 in Betracht gezogen würden, um das  
Inflationsniveau abzumildern. Den Prognosen der Zentralbank zufolge soll sich dieses im  
Jahresverlauf 2023 weiter abschwächen und letztlich bei 6,3% einpendeln.  
Das globale Umfeld zeigt ebenfalls Schwäche und erzeugt keine positiven Konjunkturimpulse. Gegen  
Jahresende hellte sich der konjunkturelle Ausblick etwas auf. Insbesondere die Großhandelspreise für  
Strom und Gas sind wieder gesunken, obwohl sie noch immer auf einem hohen Niveau liegen. Im  
kommenden Jahr dürfte die Inflation weiterhin hoch ausfallen. Die real verfügbaren Einkommen und  
der private Konsum wird sich den Prognosen des ifw Kiel zufolge weiter verkleinern, wobei Umfang  
und Ausmaß des Abschwungs schwer vorherzusagen sind.  
Rückgang im Gewerbe-Immobilieninvestmentmarkt nicht so stark wie befürchtet  
Trotz der widrigen volkswirtschaftlichen Umstände erreichte der deutsche Immobilieninvestmentmarkt  
2022 den Angaben von BNP Paribas Real Estate (BNPPRE) zufolge ein Volumen von 54,1 Mrd. Euro.  
Dies entsprach einem Rückgang von rund 16% gegenüber dem Vorjahr. Damit fiel der Rückgang  
allerdings weniger stark aus als noch zur Jahresmitte befürchtet. Das Volumen des Jahrs 2022 lag  
zudem nur 2% unter dem Zehn-Jahres-Durchschnitt.  
Abermals fiel der Anteil der Einzelobjekte relativ hoch aus (36,5 Mrd. Euro), das Volumen lag aber  
25% unter dem Vorjahr. Bei den Portfoliodeals ging es in die andere Richtung: Mit rund 17,6 Mrd.  
Euro ergab sich ein Zuwachs von 10%. Der Markt nahm auch im vierten Quartal 2022 insgesamt eine  
abwartende Haltung ein, sodass es nicht zu einer Jahresendrallye kam. Vor dem Hintergrund einer  
schwächelnden Konjunkturprognose, deutlich gestiegener Zinssätze und historischer Inflationswerte  
entstand bei sämtlichen Marktakteuren Unsicherheit hinsichtlich der kurz- bis mittelfristigen  
Entwicklung. Dies führte dazu, dass zahlreiche bereits in der Vermarktung stehende Verkäufe nicht  
mehr ausgeführt wurden.  
2. GESCHÄFTSVERLAUF  
Die BBI blickt trotz der gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen rund um den russischen  
Angriffskrieg auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2022 zurück. Auch die finanziellen Auswirkungen der  
Corona-Pandemie haben sich im abgelaufenen Jahr deutlich abgeschwächt. So hat die BBI in 2022  
an von der Pandemie besonders betroffene Mieter nur noch Mietererlasse in Höhe von 74 TEUR  
gewährt. Dem stehen Mieterlasse aus dem Vorjahr von noch 203 TEUR gegenüber.  
Am 21.12.2022 hat die BBI den Verkauf von insgesamt 24 Einzelhandelsobjekte zu einem Kaufpreis  
von 189 Mio. EUR an den VIB Retail Balance I-Fonds, einen offenen Immobilienspezialfonds,  
beurkundet. Der Fonds wurde von der VIB Vermögen AG, der Mehrheitsaktionärin der BBI, mit einem  
Anlage  
II  
Seite  
4
Loading SVG
Volumen von rd. 350 Mio. EUR und einem Investitionsfokus auf Lebensmittel-Einzelhandelsimmobilien  
und Fachmarktzentren aufgelegt. Der Abgang der 24 Gewerbeimmobilien, der voraussichtlich Ende  
des ersten Quartals 2023 erfolgen wird, führt zu einem Rückgang annualisierter Netto-Mieterträge von  
rd. 11,1 Mio. EUR in der Gewinn- und Verlustrechnung der BBI. Mit dem erzielten Verkaufserlös von  
189 Mio. EUR sollen Bankdarlehen in Höhe von ca. 75 Mio. EUR getilgt werden. Unter Berück-  
sichtigung der Ergebnisabführung an die VIB AG verbleiben in der Gesellschaft rund 40 Mio. EUR.  
Die BBI hat im Berichtsjahr 2022 ihre selbstgesteckten Ziele hinsichtlich der Umsatzerlöse, des um  
Sondereinflüsse bereinigten Ergebnisses nach Steuern sowie der Leerstandsquote erreicht bzw.  
übertroffen. Bezüglich der Durchschnittsverzinsung für das Darlehensportfolio wurde das Ziel einer  
leichten Reduzierung des Zinssatzes gegenüber dem 31.12.2021 aufgrund der zum Zeitpunkt der  
Planung nicht absehbaren Zinserhöhungen im Verlauf des Jahres 2022 knapp verfehlt.  
Aufgrund von Mietindexierungen, geringerer Corona-bedingter Mieterlasse sowie höherer  
Nebenkostenvorauszahlungen der Mieter lagen die Umsatzerlöse mit 16.072 TEUR (Vorjahr:  
15.596 TUER) am oberen Ende des Prognosekorridors von 15.000 bis 16.200 TEUR.  
Das Ergebnis nach Steuern ohne Sondereinflüsse betrug 8.029 TEUR (2021: 7.705 TEUR) und  
lag damit ebenfalls innerhalb des Prognosekorridors von 7.400 bis 8.200 TEUR.  
Die Leerstandsquote zum 31.12.2022 lag bei 0,0 % (31.12.2021: 0,0 %). Prognostiziert wurde  
ein Wert im niedrigen einstelligen Prozentbereich.  
Die durchschnittliche Verzinsung der Darlehensverbindlichkeiten lag zum 31.12.2022 bei  
1,9 % (31.12.2021: 1,6 %). Prognostiziert wurde eine leichte Reduzierung des Zinssatzes  
gegenüber dem Vorjahreswert von 1,6 %, womit die Prognose knapp verfehlt wurde.  
Als langfristiger Immobilienbestandshalter stand auch in 2022 wieder das aktive Asset-Management  
sowie die Durchführung geplanter Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen (2022:  
641 TEUR, Vorjahr 595 TEUR) im Zentrum der Geschäftstätigkeit. Zum 31. Dezember 2022 bestand  
das Immobilienportfolio der BBI aus 37 Objekten (31.12.2021: 37 Objekte) mit einer vermietbaren  
Gesamtfläche von 169.365 m² (31.12.2021: 169.365 m²). Den Großteil des Immobilienportfolios bilden  
27 Fach- und Einzelhandelsmärkte mit einer Gesamtfläche von 145.275 m². Darüber hinaus umfasst  
das Portfolio 10 Gastronomieobjekte mit Büro- und Wohneinheiten sowie ein Brauereigelände mit  
einer vermietbaren Gesamtfläche von 24.090 m². Die Leerstandsquote des Immobilienportfolios lag  
zum 31. Dezember 2022 unverändert bei 0,0 % (31.12.2021: 0,0 %).  
Die Objekte im Immobilienportfolio der BBI sind überwiegend langfristig vermietet: 9,3 % (31.12.2021:  
25,5 %) der Mieterlöse stammen aus Mietverträgen mit einer Restlaufzeit von mehr als zehn Jahren,  
weitere 62,7 % (31.12.2021: 47,7 %) entfallen auf Mietverträge mit einer Restlaufzeit von fünf bis zehn  
Jahren. Mietverträge mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren machen 22,6 % (31.12.2021: 24,3 %)  
aus, während dem kurzfristigen Bereich (Restlaufzeit bis zu einem Jahr) nur 5,4 % (31.12.2021:  
2,5 %) der Mietverträge zuzurechnen sind. Die durchschnittlich gewichtete Restlaufzeit der  
Mietverträge über das Gesamtportfolio lag zum 31. Dezember 2022 bei 7 Jahren und 2 Monaten  
(31.12.2021: 7 Jahre und 9 Monate).  
Die Fokussierung auf Einzelhandelsimmobilien spiegelt sich auch in der Mieterstruktur der BBI wider:  
Als bedeutendster Teil des Immobilienportfolios umfassen die Einzelhandelsimmobilien 86 % der  
Gesamtfläche des Portfolios und erwirtschaften 93 % der Mieterträge. Eine nachgeordnete Rolle spielt  
die Vermietung von Gastronomie-, Wohn- und Büroimmobilien sowie ein langfristig verpachtetes  
Brauereigelände, die insgesamt nur rund 7 % der Mieteinnahmen ausmachen. Bei den Mietern der 27  
Anlage  
II  
Seite  
5
Loading SVG
Fachmarktzentren und SB-Märkte handelt es sich um Unternehmen wie z.B. Dehner, Aldi, dm  
drogerie, Edeka, Takko oder Deichmann.  
3. ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE  
3.1 Ertragslage  
Die Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr aufgrund von Mietindexierungen, geringerer Corona-  
bedingter Mietererlasse sowie höherer Nebenkostenvorauszahlungen der Mietern um 3,1% auf  
16.072 TEUR gestiegen (Vorjahr: 15.596 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen bei  
346 TEUR (Vorjahr: 231 TEUR) und beinhalten im Wesentlichen Entschädigungsleistungen der  
Versicherung für Gebäudeschäden.  
Der Materialaufwand für das Immobilienportfolio ist vor allem aufgrund höherer Betriebskosten und  
Instandhaltungsaufwendungen für die Immobilien auf 2.257 TEUR gestiegen (Vorjahr: 1.991 TEUR).  
Der Personalaufwand beinhaltet Pensionszahlungen und lag bei 33 TEUR (Vorjahr: 26 TEUR).  
Die Abschreibungen umfassen im Wesentlichen die Abschreibungen der Immobilien der BBI und  
zeigen sich kaum verändert bei 4.120 TEUR (Vorjahr: 4.134 TEUR). Unter die sonstigen betrieblichen  
Aufwendungen fallen u.a. Kosten der Hauptversammlung, Abschluss- und Prüfungskosten,  
Aufwendungen für Investor Relations, Aufsichtsratsvergütungen sowie Einzelwertberichtigungen auf  
Forderungen und haben sich gegenüber dem Vorjahr auf 146 TEUR verringert (Vorjahr: 225 TEUR).  
Insbesondere aufgrund der laufenden Darlehenstilgungen sind die Zinsaufwendungen um 102 TEUR  
auf 1.627 TEUR zurückgegangen (Vorjahr: 1.730 TEUR).  
Da zwischen der VIB Vermögen AG und der BBI AG ein Ergebnisabführungsvertrag besteht, erfolgt  
die Besteuerung des Jahresergebnisses bei der VIB Vermögen AG. Die BBI AG ist lediglich noch mit  
der von der VIB Vermögen AG an die ausstehenden Aktionäre zu leistende Ausgleichszahlung  
ertragsteuerpflichtig. Der sich hieraus ergebende Steueraufwand betrug, unverändert zum Vorjahr,  
31 TEUR und ist in der Position „Steuern vom Einkommen und Ertrag“ ausgewiesen.  
Das Ergebnis nach Steuern lag im abgelaufenen Berichtszeitraum bei 8.205 TEUR (Vorjahr:  
7.690 TEUR). Das um Sondereinflüsse bereinigte Ergebnis nach Steuern konnte gegenüber dem  
Vorjahr um 324 TEUR bzw. 4,2 % auf 8.029 TEUR gesteigert werden (Vorjahr: 7.705 TEUR). Im  
abgelaufenen Geschäftsjahr sind saldiert positive Sondereinflüsse in Höhe von 176 TEUR aufgetreten  
(Vorjahr: negative Sondereinflüsse 15 TEUR). Hier enthalten sind ein negativer, Corona-bedingter  
Sondereffekt aufgrund von Mieterlassen in Höhe von 74 TEUR (Vorjahr: 203 TEUR) sowie ein  
positiver Sondereffekt im Zusammenhang mit Erstattungsleistungen der Versicherung für  
Gebäudeschäden in Höhe von 250 TEUR (Vorjahr: 188 TEUR).  
Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags mit der VIB Vermögen AG führt die BBI AG das  
Periodenergebnis von 8.205 TEUR in voller Höhe an die Muttergesellschaft ab.  
3.2 Vermögenslage  
Zum 31.12.2022 hat sich die Bilanzsumme um 3.602 TEUR auf 156.309 TEUR reduziert (31.12.2021:  
159.911 TEUR). Bei unverändertem Eigenkapital ist die Eigenkapitalquote damit leicht auf 32,1 %  
gestiegen (31.12.2021: 31,4 %).  
Das Sachanlagevermögen hat sich aufgrund planmäßiger Abschreibungen der Immobilien um  
4.118 TEUR auf 141.366 TEUR verringert (31.12.2021: 145.483 TEUR). Unter den Finanzanlagen  
Anlage  
II  
Seite  
6
Loading SVG
wird der Beteiligungswert an der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG ausgewiesen, der sich  
unverändert zum Vorjahr auf 2.258 TEUR beläuft.  
Der Bestand an Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen lag zum Ende des Jahres bei  
insgesamt 336 TEUR (31.12.2021: 216 TEUR). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen  
haben sich dabei gegenüber dem Vorjahr auf 240 TEUR erhöht (31.12.2021: 147 TEUR). Die  
sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich auf 96 TEUR und enthalten i.W. Forderungen  
gegenüber Versicherungsunternehmen in Folge eines Gebäudeschadens (31.12.2021: 69 TEUR). Die  
Guthaben bei Kreditinstituten lagen zum Bilanzstichtag bei 12.277 TEUR (31.12.2021: 11.863 TEUR).  
Auf der Passivseite der Bilanz reduzierten sich die Rückstellungen gegenüber dem Vorjahr leicht auf  
793 TEUR (31.12.2021: 805 TEUR). Diese Position umfasst die Pensionsrückstellungen, die um  
26 TEUR auf 682 TEUR zurückgegangen sind (31.12.2021: 708 TEUR), sowie die sonstigen Rück-  
stellungen, die sich um 14 TEUR auf 111 TEUR erhöht haben (31.12.2021: 97 TEUR).  
Die Verbindlichkeiten verringerten sich um 3.573 TEUR auf 105.282 TEUR (31.12.2021:  
108.855 TEUR). Dabei nahmen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten saldiert um  
4.019 TEUR auf 96.870 TEUR ab (31.12.2021: 100.889 TEUR). Einer Darlehensaufnahme in Höhe  
von 1.925 TEUR standen planmäßige Tilgungen in Höhe von 5.944 TEUR gegenüber. Die  
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen lagen zum Stichtag bei 1 TEUR und umfassen  
noch nicht bezahlte Rechnungen im Rahmen der Immobilienverwaltung (31.12.2021: 25 TEUR). Die  
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind von 7.690 TEUR auf 8.205 TEUR  
gestiegen. Diese Position umfasst den von der BBI an die Muttergesellschaft abzuführenden Gewinn  
aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 8.205 TEUR. Die sonstigen Verbindlichkeiten  
lagen bei 206 TEUR, gegenüber 252 TEUR zum 31.12.2021.  
3.3 Finanzlage  
Der Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit hat geringfügig um 16 TEUR auf 13.752 TEUR  
zugenommen (Vorjahr: 13.736 TEUR). Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit lag bei -2 TEUR  
(Vorjahr: 11 TEUR).  
Der Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit lag bei -13.336 TEUR (Vorjahr: -8.192 TEUR). Hierin  
enthalten sind Auszahlungen im Rahmen der Ergebnisabführung an die VIB Vermögen AG von 7.690  
TEUR (Vorjahr: 6.899 TEUR). Im Rahmen der Aufnahme neuer Immobilienkredite kam es zu  
Einzahlungen in Höhe von 1.925 TEUR (Vorjahr: 10.500 TEUR), für die Tilgung von Bestandsdarlehen  
wurden Auszahlungen in Höhe von -5.944 TEUR geleistet (Vorjahr: -4.063). Im abgelaufenen  
Geschäftsjahr wurden im Wesentlichen für Immobiliendarlehen Zinsen in Höhe von -1.627 TEUR  
gezahlt (Vorjahr: -1.730 TEUR).  
Insgesamt ergab sich für das Geschäftsjahr 2022 ein positiver Cash Flow von 414 TEUR (Vorjahr:  
5.555 TEUR), der den Finanzmittelbestand zum Bilanzstichtag auf 12.277 TEUR erhöhte (31.12.2021:  
11.863 TEUR).  
Anlage  
II  
Seite  
7
Loading SVG
Struktur der Darlehensverbindlichkeiten  
Bankdarlehen mit  
Bankdarlehen mit  
in TEUR  
variablen Zinssätzen  
festen Zinssätzen  
Gesamt  
14.428  
82.442  
in 1-12 Monaten fällig  
4.657  
70.213  
in 12-60 Monaten fällig  
3.453  
3.178  
in > 60 Monaten fällig  
6.318  
9.051  
Aus dem Verkaufserlös der 24 Einzelhandelsobjekte sollen im ersten Quartal 2023 Bankdarlehen in  
Höhe von rd. 75 Mio. EUR getilgt werden. Dies spiegelt sich in der Kategorie „in 1-12 Monaten fällig“  
entsprechend wider.  
Die durchschnittliche Verzinsung der Darlehensverbindlichkeiten lag zum 31.12.2022 bei 1,9 %  
(31.12.2021: 1,6 %). Wie in den Vorjahren verfügte die BBI Immobilien AG zum 31. Dezember 2022  
über nicht beanspruchte Kredit- und Kontokorrentlinien in Höhe von 1.950 TEUR (Vorjahr:  
1.950 TEUR).  
4. GESAMTAUSSAGE ZUR WIRTSCHAFTLICHEN LAGE DES UNTERNEHMENS  
Aus Sicht des Vorstands der BBI kann das Geschäftsjahr 2022 trotz der wirtschaftlichen Folgen des  
russischen Angriffskrieges als sehr erfolgreich angesehen werden. Die in der Prognose für das Jahr  
2022 selbstgesteckten Ziele konnten mit Blick auf die Umsatzerlöse, das Ergebnis nach Steuern sowie  
die Leerstandsquote erfüllt werden. Lediglich beim Durchschnittszinssatz für Darlehensverbindlich-  
keiten kam es zu einer geringen, jedoch nicht wesentlichen Abweichung, gegenüber der  
Planrechnung.  
Die BBI sieht sich auch im laufenden Geschäftsjahr 2023 diversen Geschäftsrisiken ausgesetzt.  
Hierbei wird vor allem entscheidend sein, welche weiteren Folgen der Ukraine-Krieg auf die deutsche  
Wirtschaft und den deutschen Gewerbeimmobilienmarkt haben wird. Trotz der derzeit angespannten  
Lage geht der Vorstand der BBI auch im laufenden Geschäftsjahr 2023 von insgesamt stabilen  
Rahmenbedingungen für das Immobiliengeschäft der Gesellschaft aus. Sollte sich die Lage wider  
Erwarten deutlich schlechter entwickeln, so müssten getroffene Aussagen in den Geschäftsprognosen  
der BBI entsprechend angepasst werden.  
III. RISIKO- UND CHANCENBERICHT  
Risiken und Chancen sind Bestandteile unserer wirtschaftlichen Aktivitäten, ohne die  
unternehmerischer Erfolg nicht möglich ist. Im Rahmen unserer operativen Geschäftstätigkeit sowie  
der strategischen Steuerung wägen wir Chancen und Risiken gegeneinander ab und achten darauf,  
dass sie insgesamt in einem ausgewogenen Verhältnis zueinanderstehen. Chancen und Risiken  
versuchen wir möglichst frühzeitig zu identifizieren und zu evaluieren. Betrachtungszeitraum für die  
Analyse und Bewertung der Risiken sind 12 Monate.  
Anlage  
II  
Seite  
8
Loading SVG
1. RISIKOBERICHT  
1.1 Rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem  
Die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der BBI liegen im Verantwortungs-  
bereich des Vorstands. Dazu gehören auch die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines rechnungs-  
legungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems. Dieses ist weitestgehend in das  
Kontroll- und Risikomanagementsystem des VIB-Konzerns eingebunden.  
Dieses System hat die fristgerechte und ordnungsmäßige Finanzberichterstattung in Übereinstimmung  
mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Ziel. Das rechnungslegungsbezogene interne  
Kontroll- und Risikomanagementsystem ist in das Kontroll- und Risikomanagementsystem der Gesell-  
schaft integriert. Die Abschlusserstellung erfolgt zentral durch die Abteilung Finanz- und Rechnungs-  
wesen des VIB-Konzerns unter Verantwortung des Vorstands der BBI. Dadurch wird eine einheitliche  
und konsistente Vorgehensweise bei der Aufstellung der Abschlüsse sichergestellt.  
Die Verarbeitung des Buchungsstoffes erfolgt mittels einer Buchhaltungssoftware nach einem  
einheitlichen Kontenplan und einheitlichen Kontierungsvorgaben sowie vordefinierten Prozessen und  
Prozesskontrollen. Die laufende Buchhaltung sowie die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgen  
auf Basis des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes.  
Das bestehende System wird laufend auf seine Wirksamkeit überprüft und bei Bedarf verbessert.  
Die in den Rechnungslegungsprozess involvierten Abteilungen sind in quantitativer und qualitativer  
Hinsicht geeignet ausgestattet. Erhaltene oder weitergegebene Buchhaltungsdaten werden regel-  
mäßig auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Mit Hilfe der hierfür eingesetzten Software finden  
automatisierte Plausibilitätsprüfungen statt.  
Zur Kontrolle aller wichtigen Vorgänge wird das Vier-Augen-Prinzip angewandt. Demnach darf keine  
einzelne Person für einen wichtigen Prozess allein verantwortlich sein. Vielmehr müssen fachlich  
ausreichend qualifizierte Personen den Vorgang bearbeiten, um mögliche Abweichungen und  
Kontrollschwächen zu identifizieren und abzuwehren.  
Im Anschluss an die Abschlusserstellung und Prüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer  
werden der Jahresabschluss und der dazugehörige Lagebericht dem Aufsichtsrat zur Prüfung  
vorgelegt. Diese Prüfung erfolgt unter Anhörung des Wirtschaftsprüfers. Nach der Prüfung erfolgen die  
Billigung und Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat.  
1.1.1 Internes Kontrollsystem (IKS)  
Das Ziel des von der Gesellschaft eingerichteten internen Kontrollsystems (IKS) besteht darin, das  
Vermögen der Gesellschaft zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Daneben soll das IKS  
die Zuverlässigkeit des Rechnungs- und Berichtswesens sowie die Einhaltung der internen Vorgaben  
und der gesetzlichen Vorschriften gewährleisten.  
Das IKS der BBI ist auch in das Risikokontrollsystem des VIB-Konzerns eingebunden. Das interne  
Kontrollsystem umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit,  
Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung  
der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Die Kontrollmechanismen des IKS gewährleisten die  
Erstellung eines regelkonformen Abschlusses unter Berücksichtigung aller identifizierten Risiken  
sowie die Zuverlässigkeit des Rechnungs- und Berichtswesens. Wesentliche Ziele mit Blick auf die  
Rechnungslegungsprozesse sind die Identifizierung und Beurteilung von Risiken, die die Überein-  
stimmung des Jahresabschlusses mit bestehenden Regeln gefährden könnten.  
Anlage  
II  
Seite  
9
Loading SVG
1.1.2 Risikomanagementsystem (RMS)  
Das Risikomanagementsystem der BBI ermöglicht eine frühzeitige Erkennung potenzieller Gefahren.  
Somit ist gewährleistet, dass der Vorstand zum frühestmöglichen Zeitpunkt über das Eintreten eines  
Risikofalls informiert ist und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen kann.  
Durch die Verwendung von IT-Systemen mit automatisierten Zugriffskontrollen und integrierten  
Plausibilitätsprüfungen etabliert das RMS eine verlässliche Kontrollstruktur für den Rechnungs-  
legungsprozess und gewährleistet zu jedem Zeitpunkt größtmögliche Datensicherheit. Wenn nicht  
sichergestellt werden kann, dass den gesetzlichen Vorschriften und freiwillig auferlegten Pflichten  
entsprochen werden, wird zusätzlich externer Sachverstand in die Kontrolle einbezogen. Sofern die so  
erfassten und bewerteten Risiken nach bestehenden Bilanzierungsregeln Relevanz für den Jahres-  
abschluss haben, werden diese dort berücksichtigt.  
Die internen Kontrollmechanismen der BBI werden regelmäßig im Rahmen der Abschlusserstellung  
auf ihre Effektivität geprüft und unter Berücksichtigung des Prinzips der Angemessenheit optimiert.  
Die Einzelrisiken der BBI werden diese hinsichtlich der möglichen Schadenshöhe sowie der  
Eintrittswahrscheinlichkeit analysiert und klassifiziert. Dies soll Rückschlüsse auf das konkrete  
Gefährdungspotential (Nettobetrachtung der Risiken) für die BBI ermöglichen.  
1.  
Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos wird in die Klassen „sehr unwahrscheinlich“,  
„unwahrscheinlich“, „wahrscheinlich“ und „sehr wahrscheinlich“ unterteilt. Dabei stehen die  
Klassen für die prozentuale Wahrscheinlichkeit, mit der ein Schadensereignis in einem Zeitraum  
von zwölf Monaten erwartet wird.  
2.  
Die mögliche Auswirkung (Schadenshöhe) gibt an, mit welchem Schadensausmaß bei Eintreten  
des Schadensereignisses maximal zu rechnen ist. Dabei wird zwischen „geringem“, „moderatem“,  
„erheblichem“ und „kritischem“ Schadensausmaß unterschieden.  
3.  
Durch die Kombination der maximalen Auswirkung (Schadenshöhe) mit der  
Eintrittswahrscheinlichkeit ergibt sich das Gefährdungspotential bzw. der gewichtete potentielle  
Schadenswert des entsprechenden Risikos. Das Gefährdungspotential eines Risikos erfolgt somit  
in einer Nettobetrachtung und wird in die drei Kategorien „gering“, „mittel“ und „hoch“ eingestuft.  
Anlage  
II  
Seite  
10  
Loading SVG
1.2 Risiken des Unternehmens  
Gesamtwirtschaftliche Risiken2:  
Die Bundesregierung geht in ihrem Herbstgutachten davon aus, dass die deutsche Wirtschaft in 2023  
in eine leichte Rezession fallen wird. Als Hauptgrund für die rückläufige Entwicklung werden die  
anhaltend hohen Energiepreise, eine hohe Inflation und die damit verbundenen Kaufkraftverluste  
genannt. Letztendlich könnte das deutsche Bruttoinlandsprodukt um 0,4 % abnehmen, was sowohl  
private Haushalte als auch die Unternehmen vor größere Herausforderungen stellen könnte.  
Auch die Situation auf dem Gewerbeimmobilienmarkt wird in 2023 insgesamt aller Voraussicht nach  
herausfordernd bleiben. Für die ersten Monate im neuen Jahr rechnet Jones Lang Lasalle (JLL) damit,  
dass insbesondere institutionelle Investoren aufgrund der steigenden Zinsen noch verstärkt in  
festverzinsliche Staatsanleihen investieren werden. Je länger das inflationäre Umfeld jedoch anhält,  
umso mehr werden institutionelle und private Investoren die realen Kaufkraft- und Vermögensverluste  
erkennen. Diese könnte nach Meinung von JLL dann wieder mehr Kapital und eine steigende  
Nachfrage in die Assetklasse Gewerbeimmobilien zurückbringen.  
Für die BBI könnten konjunkturelle sowie branchenspezifische Schwierigkeiten dazu führen, dass das  
allgemeine Geschäftsrisiko als Immobilienbestandshalter zunimmt. Diese könnte zu einem  
Nachfragerückgang nach Gewerbeimmobilien und somit mit einem sinkendem Neugeschäft für die  
BBI verbunden sein, oder aufgrund der wirtschaftlichen Schieflage einiger Mieter zu unvorhergesehen  
Leerständen führen.  
Um insbesondere Risiken, die aus Mietausfällen entstehen könnten, entgegenzuwirken, setzt die BBI  
seit jeher auf ein bonitätsstarkes Mieterklientel. Um darüber hinaus das Risiko langfristiger Leerstände  
möglichst gering zu halten, vereinbaren wir mit unseren Mietern grundsätzlich lange  
Mietvertragslaufzeiten. Unsere Immobilien verfügen darüber hinaus über eine gute  
Drittverwendungsmöglichkeit.  
Aufgrund der weiterhin bestehenden gesamtwirtschaftlichen Risiken, vor allem mit Blick auf den  
russischen Angriffskrieg, stufen wir ein gesamtwirtschaftliches Risiko für die BBI unverändert zum  
Vorjahr als mittel ein.  
Standortrisiko:  
Die Qualität der Immobilienstandorte wird von zahlreichen Faktoren, wie z.B. dem Zustand der  
Verkehrsinfrastruktur, der Entwicklung der Absatzmärkte und der Kaufkraft, oder aber dem vorhan-  
denen Arbeitskräftepotential, bestimmt, auf die die BBI keinen Einfluss hat. Eine Verschlechterung  
dieser Faktoren könnte negative Auswirkungen auf den Wert der Immobilien sowie die daraus  
erzielbaren Mieteinnahmen haben. Durch die sorgfältige Auswahl und Prüfung der Objekte im  
Rahmen einer Due Diligence wirkt die BBI beim Kauf von Immobilien diesem Risiko entgegen.  
Darüber hinaus ermöglicht das Inhouse-Portfolio-Management durch Mitarbeiter des VIB-Konzerns ein  
rechtzeitiges Erkennen von Veränderungen im Umfeld der Immobilien, so dass im Bedarfsfall schnell  
und effektiv mit entsprechenden Maßnahmen reagiert werden kann.  
Das Risiko einer allgemeinen Verschlechterung der Standortqualität wird wie im Vorjahr als gering  
eingeschätzt.  
2 Quellen: Herbstgutachten der Bundesregierung, Investmentmarktüberblick Jones Lang Lasalle (JLL)  
Anlage  
II  
Seite  
11  
Loading SVG
Leerstands- und Mietausfallrisiko:  
Als Immobiliengesellschaft unterliegt die BBI einem gewissen Mieterrisiko, das mögliche Mietausfälle  
bzw. ausstehende Mietzahlungen umfasst. Insbesondere bei einer starken Abkühlung der Wirtschaft  
verbunden mit einer Verschlechterung der Perspektiven des Gewerbeimmobilienmarktes können  
Mietausfälle grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Zudem besteht die Gefahr, dass bei unvor-  
hergesehenen Mieterausfällen (z. B. aufgrund von Insolvenz) eine kurzfristige Anschlussvermietung  
nicht möglich ist. Darüber hinaus besteht bei kurzfristigen Mietverträgen das Risiko, dass diese nicht  
verlängert werden und eine zeitnahe Neuvermietung nicht erfolgen kann. Für die BBI kann dies mit  
temporären Leerständen und Mietausfällen einhergehen.  
Zur frühzeitigen Erkennung von Zahlungsschwierigkeiten bei Mietern werden auftretende Mietrück-  
stände unverzüglich bearbeitet. Ferner wird bereits beim Erwerb der Immobilien auf eine gute  
Drittverwendungsmöglichkeit Wert gelegt.  
Auch wenn die Leerstandquote der BBI zum 31.12.2022 bei 0,0 % liegt, sehen wir aufgrund der  
wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges nach wie vor ein erhöhtes Risiko von Leerständen und  
Mietausfällen. Wir stufen daher ein Leerstands- und Mietausfallrisiko zum 31.12.2022 unverändert als  
mittel ein (31.12.2021: mittel).  
Akquisitionsrisiko:  
Die BBI ist grundsätzlich einem Risiko in Bezug auf den Erwerb von Immobilien bzw. Objektgesell-  
schaften ausgesetzt. Hierbei kann es sich um die Nichtaufdeckung von Schäden, verdeckten Mängeln  
oder sonstigen Verpflichtungen handeln, welche zum Zeitpunkt des Kaufs bereits bestanden haben.  
Die BBI begegnet diesem Risiko durch eine umfassende technische, finanzielle und rechtliche Due  
Diligence im Vorfeld einer Transaktion und greift dazu bei Bedarf auch auf externe Dienstleister wie  
Architekten, Bauingenieure, Rechtsanwälte und Steuerberater zurück.  
Mögliche negative Folgen aus einem Akquisitionsrisiko werden analog zum Vorjahr als gering  
eingeschätzt.  
Konzentrationsrisiko:  
Das Immobilienportfolio der BBI weist einzelne Mieter auf, an die mehrere Objekte vermietet sind. Aus  
diesem Umstand erwächst für die BBI ein gewisses Konzentrationsrisiko. Um das Risiko eines Leer-  
stands bzw. Mietausfalls in größerem Umfang zu minimieren, fokussiert sich die Gesellschaft auf  
bonitätsstarke Mieter und langfristige Mietverhältnisse.  
Mit dem Verkauf des Großteils des Immobilienportfolios zum 22.12.2022 und Übergang von Besitz,  
Nutzen und Lasten bis voraussichtlich zum 31.3.2023 wird bei der BBI ein Konzentrationsrisiko als  
gering eingestuft werden. Bis zum 31.3.2023 wird dieses Risiko unverändert zum Vorjahr noch als  
mittel eingestuft.  
Finanzierungsrisiko:  
Die BBI arbeitet im Rahmen der Finanzierung von Immobilienprojekten eng mit lokalen und  
überregionalen Banken zusammen. Eine weitere Verschärfung der wirtschaftlichen Lage, wie z.B.  
durch den Ukraine-Krieg, könnte sich aus Sicht des Vorstands negativ auf den Bankensektor und  
somit das gesamte Finanzsystem auswirken. Dies könnte dazu führen, dass Banken eine restriktivere  
Kreditvergabepolitik verfolgen, höhere Gebühren veranlagen oder den Unternehmen notwendiges  
Kapital nur noch unzureichend oder gar nicht mehr zur Verfügung stellt. Für die BBI könnte das  
Anlage  
II  
Seite  
12  
Loading SVG
bedeuten, dass durch Schwierigkeiten bei der Finanzierung von Immobilienprojekten diese nicht oder  
nur noch mit zeitlicher Verzögerung realisiert werden können.  
Im Rahmen der finanziellen Risiken unterliegt die Gesellschaft auch einem Liquiditätsrisiko. Das  
Liquiditätsmanagement basiert auf einer täglichen Disposition der Bankkonten und einer rollierenden  
Liquiditätsplanung unter Berücksichtigung aller zahlungsrelevanten Sachverhalte. Insgesamt verfügt  
die BBI zum Stichtag über ausreichend liquide Mittel um eine jederzeitige Zahlungsfähigkeit im  
laufenden Geschäftsbetrieb zu gewährleisten.  
Aufgrund der reibungslosen Finanzierung jüngster Investitionsvorhaben im VIB-Konzern sowie den  
vielen positiven Gesprächen mit unseren Partnerbanken, gab es im vergangenen Jahr und sehen wir  
auch im kommenden Jahr kein erhöhtes Finanzierungsrisiko.  
Wir stufen deshalb ein Finanzierungsrisiko unverändert zum Vorjahr als gering ein.  
Zinsänderungsrisiko:  
Ein Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus erhöht für die Gesellschaft das Risiko, dass sich sowohl die  
Zinskonditionen für die Finanzierung neuer Immobilienprojekte als auch die Zinskonditionen für aus  
der Zinsbindung laufender Bestandsdarlehen verschlechtern.  
Um möglichst gut gegen kurz- und mittelfristige Zinsschwankungen abgesichert zu sein, schließt die  
BBI zur Finanzierung von Immobilienprojekten hauptsächlich langfristige Darlehen mit einer  
Zinsbindung von überwiegend 10 Jahren ab. Ergänzt werden diese im Finanzierungsmix aber auch  
durch Kredite mit kurzfristigen Zinsvereinbarungen, die sich etwa am EURIBOR orientieren.  
Die EZB hat im zweiten Halbjahr 2022 damit begonnen den Leitzins zu erhöhen, was zu einem  
Anstieg der Finanzierungskonditionen für Immobiliendarlehen geführt hat. Ob und in welchem Ausmaß  
die Zinsen auch in 2023 weiter steigen werden, lässt sich derzeit nicht voraussagen.  
Auch wenn ein steigendes Zinsniveau v.a. mittel- bis langfristig zu höheren Zinsaufwendungen für die  
BBI führen wird, so bleibt ein negativer Effekt in einer 12-Monats-Betrachtung im Vergleich zum  
gesamten Zinsvolumen überschaubar. Der Vorstand stuft ein solches Risiko analog zum Vorjahr als  
mittel ein.  
Risiken bei Finanzinstrumenten:  
Bei der BBI sind derzeit keine Finanzinstrumente im Einsatz, die einen Einfluss auf die Gewinn- und  
Verlustrechnung haben.  
Mögliche Risiken aus Finanzinstrumenten stuft die BBI wie im Vorjahr als gering ein.  
Rechts- und Vertragsrisiken:  
Die BBI ist allgemeinen Rechtsrisiken ausgesetzt, die sich aus neuer Gesetzgebung und geänderten  
rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. coronabedingte Änderungen im Miet- und Insolvenzrecht,  
Änderungen der Datenschutz-Grundverordnung DSGV) ergeben können. Darüber hinaus können der  
Gesellschaft in Bezug auf das Immobiliengeschäft Vertragsrisiken entstehen, die Vereinbarungen mit  
Mietern, Kunden und sonstigen Geschäftspartnern betreffen (z.B. Miet- und Kaufverträge, Verträge mit  
Generalunternehmen, Dienstleistungs- und Beraterverträge, etc.). Um diese Risiken zu minimieren,  
Anlage  
II  
Seite  
13  
Loading SVG
werden alle Verträge und rechtlich relevanten Themen intern und bei Bedarf auch extern unter  
juristischen Gesichtspunkten geprüft.  
Darüber hinaus ist die BBI in das Compliance Management System des VIB-Konzerns eingebunden.  
In diesem Zusammenhang gelten auch für alle für die BBI tätigen Mitarbeiter des VIB-Konzerns  
interne Richtlinien wie z.B. der konzernweite Verhaltenskodex, die Antikorruptions- oder die  
Compliance-Richtlinie. Damit soll sichergestellt sein, dass ethisch einwandfreies und  
gesetzeskonformes Verhalten gegenüber Geschäftspartnern und anderen Dritten jederzeit  
gewährleistet wird.  
Die BBI stuft Rechts- und Vertragsrisiken, analog zum Vorjahr, als gering ein.  
Regulatorisches Risiko:  
Als börsennotierte Gesellschaft unterliegt die BBI Immobilien AG einer Reihe von Gesetzen und  
Vorschriften wie dem Aktiengesetz (AktG), dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) oder dem  
Handelsgesetzbuch (HGB). Darüber hinaus werden seit Jahren auch auf der Ebene der Europäischen  
Union verstärkt Maßnahmen ergriffen, die eine Verbesserung des Anlegerschutzes sowie eine  
verbesserte Regulierung und Überwachung des Finanzsektors zum Ziel haben - auch vor dem  
Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahr 2008.  
Vor einigen Jahren ist auch die EU-Markmissbrauchsverordnung „MAR“ in Kraft getreten. Hierbei  
handelt es sich um einen europäischen Rechtsrahmen zur Bekämpfung von Insidergeschäften und  
Marktmanipulation auf den Finanzmärkten. Im Kern dieser Verordnung stehen dabei auch für  
börsennotierte Aktiengesellschaften erweitere Publizitätspflichten sowie verschärfte Sanktionen im  
Falle eines Verstoßes gegen diese Regularien. Durch die langjährige Erfahrung im regulierten Markt  
der Börse München verfügt die BBI bereits über ein ausgeprägtes Kapitalmarkt-Know-how, speziell im  
Hinblick auf die umfangreichen Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes.  
Die BBI unterliegt in einem dynamischen wirtschaftlichen Umfeld auch einem Steuerrisiko aufgrund  
sich ändernder Steuergesetze und Steuerrechtsprechung. Dies trifft bei der BBI insbesondere auf den  
Bereich der Ertrags- und Umsatzsteuergesetze zu. Bei einer fehlerhaften Darstellung von Steuer-  
sachverhalten gegenüber den Finanzbehörden könnte die Steuerbelastung und somit die Ertragslage  
und die Liquidität der Gesellschaft beeinträchtigt werden. Bei bisherigen Betriebsprüfungen sind durch  
die Finanzbehörden keine Beanstandungen aufgetreten. Durch Betriebsprüfungen evtl. entstehende  
Steuerbelastungen würden sich aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages im Wesentlichen bei der  
VIB Vermögen AG niederschlagen.  
Darüber hinaus befasst sich die BBI mit vielen weiteren kapitalmarktrechtlichen und regulatorischen  
Themen wie z.B. dem in 2019 verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärs-  
rechterichtlinie (ARUG II), der AIFM-Richtlinie (Alternative Investment Fund Manager Directive), der  
seit 2018 geltenden Richtlinie MIFID II (Markets in Financials Instruments Directives), dem Regelwerk  
der EU-Taxonomie oder dem im Jahr 2021 in Kraft getretenen Gesetz zu Stärkung der Finanzmarkt-  
integrität (FISG). Alle wichtigen Themen werden vom Vorstand der BBI regelmäßig analysiert und  
bewertet und falls notwendig entsprechende Maßnahmen zur Abwehr und Reduzierung möglicher  
Risiken eingeleitet. Im Bedarfsfall greifen wir auch auf externe Spezialisten zurück, die uns in allen  
relevanten rechtlichen und regulatorischen Fragen beratend zur Seite stehen.  
Mit Änderungen im regulatorischen Umfeld könnten für die BBI Risiken verbunden sein, die sich  
negativ auf die operative Geschäftstätigkeit des Unternehmens auswirken. Darüber hinaus könnten  
der Gesellschaft zusätzliche Kosten für externe Beratung oder Schulungsmaßnahmen entstehen.  
Anlage  
II  
Seite  
14  
Loading SVG
Aufgrund der stetig zunehmenden Regularien, auch mit Blick auf die EU-Taxonomie, stufen wir ein  
regulatorisches Risiko unverändert zum Vorjahr als mittel ein.  
Schadenrisiko:  
Die Beschädigung oder gar komplette Zerstörung von Immobilien stellen ein weiteres Risiko für die  
Gesellschaft dar. Dies könnte unter Umständen negative Auswirkungen auf unsere Ertrags-, Ver-  
mögens- und Finanzlage haben. Darüber hinaus zeichnet sich in den letzten Jahren eine zunehmen-  
de Verhärtung des Versicherungsmarktes in Bezug auf Limits und Konditionen ab.  
Diesen Risiken begegnet die BBI durch einen alle erkennbaren Risiken abdeckenden Versicherungs-  
schutz. Für einen Großteil der BBI-Immobilien sind Allgefahren-Versicherungen (All-Risk-Policen)  
abgeschlossen, die neben den klassischen Elementen wie z. B. Schutz vor Feuer-, Sturm- und  
Leitungswasserschäden auch Elementarschäden wie Hochwasser, Erdrutsch, etc. abdecken.  
Bestandteil einer solchen Versicherung ist i.d.R. auch immer eine Mietausfallversicherung für den Fall,  
dass eine Immobilie temporär nicht vermietet werden kann und der BBI dadurch Mieteinnahmen  
verloren gehen.  
Durch die regelmäßige Überprüfung der Versicherungssummen, auch mit Hilfe externer Ver-  
sicherungsgutachter, wird ein mögliches Unterversicherungsrisiko auf ein Minimum reduziert.  
Die Gesellschaft schätzt die negativen Folgen aus unvorhersehbaren und über das normale Maß  
hinausgehenden Schadensereignissen wie im Vorjahr als gering ein.  
IT-Risiko:  
Alle wichtigen Geschäftsabläufe der BBI stützen sich auf IT-Systeme, wobei die Systeme der BBI in  
die Systemlandschaft des VIB-Konzerns eingebunden sind. Der Verlust des Datenbestands oder ein  
längerer Ausfall der IT-Systeme könnte die Geschäftsabläufe beeinträchtigen. Um sich gegen dieses  
Risiko zu schützen, entwickelt die BBI ihre IT-Systeme laufend weiter und nutzt dafür auch die Hilfe  
externer Dienstleister. Die Sicherung geschäftsrelevanter Daten erfolgt täglich. Sollte es zu einem  
Ausfall der Hard- oder Software kommen, so sind in Form von Notfallkonzepten die Voraussetzungen  
gegeben, um die Einsatzfähigkeit der Systeme und Daten zeitnah wiederherzustellen.  
Durch die im Jahr 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat sich das  
allgemeine Datenschutzrisiko gemäß der in der Verordnung festgelegten Geldbußen bei Verstößen  
erhöht. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, wird bei der BBI größter Wert auf die Vertraulichkeit von  
Daten gelegt.  
In einer zunehmend vernetzten und globalisierten Welt nimmt auch das Risiko digitaler Angriffe auf die  
IT-Landschaft eines Unternehmens immer weiter zu. So könnte ein Cyber-Zwischenfall zu einem  
längeren Ausfall der Systeme, dem Verlust von Daten oder auch geistigem Eigentum kommen. Dies  
könnte mit finanziellen Verlusten und Reputationsschäden für die BBI verbunden sein.  
Allumfassenden Schutz vor IT-Risiken kann es für ein Unternehmen nicht geben. Trotzdem hat die  
BBI Maßnahmen etabliert, die einen Schutz der verarbeiteten Daten sowie der eingesetzten IT-  
Systeme gewährleisten sollen.  
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die IT-Risiken nicht wesentlich verändert. Die BBI stuft dieses  
Risiko unverändert als gering ein.  
Anlage  
II  
Seite  
15  
Loading SVG
1.3 Zusammenfassende Darstellung der Risikolage  
Das Risikomanagement der BBI ist ein kontinuierlicher Prozess, der neue Risiken identifiziert, aber  
auch bestehende Risiken fortlaufend analysiert und bewertet, um daraus geeignete Gegenmaß-  
nahmen zur Risikominimierung bzw. -abwehr abzuleiten.  
Trotz der wirtschaftlichen Auswirkungen in Folge des Ukrainekrieges sind aus Sicht des Vorstands  
derzeit keine gravierenden Risiken erkennbar, die unmittelbar eine Gefahr für den Fortbestand des  
Unternehmens darstellen könnten.  
2. CHANCENBERICHT  
2.1 Chancen des Unternehmens  
Der nachhaltige Erfolg der BBI hängt auch davon ab, wie frühzeitig die Gesellschaft Chancen aus der  
operativen Geschäftstätigkeit erkennt und wie vorausschauend sie diese steuert und umsetzt.  
Grundsätzlich strebt die BBI ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Chancen und Risiken an – mit  
dem Ziel, den Mehrwert für alle Stakeholder nachhaltig zu steigern.  
Die Steuerungsinstrumente der BBI stellen sicher, dass die Chancen auf Basis ihres Potenzials, der  
benötigten Investitionen und des Risikoprofils bewertet und verfolgt werden können. Dabei beobachtet  
die BBI gleichermaßen gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische sowie regionale und lokale  
Entwicklungen.  
Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Chancen:  
Wie im nachfolgenden Prognosebericht dargestellt, sind aus Sicht der Gesellschaft trotz der aktuellen  
Risikolage weiterhin sowohl die gesamtwirtschaftlichen als auch die branchenspezifischen  
Voraussetzungen gegeben, damit die BBI ihre positive Geschäftsentwicklung auch in 2023 weiter  
fortsetzen kann.  
Chancen zur Akquisition und Entwicklung neuer Immobilien:  
Die BBI verfügt über ein enges Netzwerk im süddeutschen Raum. Dieses Netzwerk kann die  
Gesellschaft auch in Zukunft nutzen, um frühzeitig von zum Kauf stehenden Immobilien und  
Grundstücken zu erfahren. Dadurch eröffnen sich Chancen, neue Umsätze und Erträge zu  
erwirtschaften. Zudem legt die Gesellschaft ihren Investitionsfokus bewusst auf den  
wachstumsstarken süddeutschen Raum.  
Chancen stabiler Mietrenditen:  
Die BBI vereinbart häufig indexierte Mietverträge, in deren Rahmen sich die Miethöhe einem Lebens-  
haltungskostenindex anpasst. Somit kompensiert die Zunahme der Mieterlöse größtenteils die  
steigenden Kosten durch die allgemeine Teuerung und sichert langfristig die hohe Rentabilität der  
Immobilien.  
2.2 Zusammenfassende Darstellung der Chancen  
Die Chancen der BBI haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert.  
Anlage  
II  
Seite  
16  
Loading SVG
IV. PROGNOSEBERICHT3  
Die deutsche Wirtschaft wird in 2023 aller Voraussicht nach in eine leichte Rezession fallen.  
Ausschlaggebend hierfür sind die anhaltend hohen Energiepreise, die steigende Inflation und die  
damit verbundenen Kaufkraftverluste, die sowohl Unternehmen als auch private Haushalte vor  
weiterhin große Herausforderungen stellen dürften.  
Nach einem Jahr mit rückläufigem Transaktionsvolumen bleibt der Ausblick auf die Entwicklung am  
Immobilienmarkt mit Unsicherheit behaftet. Für die ersten Monate 2023 rechnet JonesLangLasalle  
(JLL) damit, dass insbesondere institutionelle Investoren aufgrund der steigenden Zinsen noch  
verstärkt in festverzinsliche Staatsanleihen investieren werden und die Nachfrage nach Immobilien  
überschaubar bleibt. Je länger das inflationäre Umfeld jedoch anhält, umso mehr werden institutionelle  
und private Investoren die realen Kaufkraft- und Vermögensverluste erkennen. Dies wird nach  
Meinung von JLL dann wieder mehr Kapital in die Assetklasse Immobilien zurückbringen.  
Auch wenn die konjunkturelle und branchenspezifische Entwicklung mit einer gewissen Unsicherheit  
behaftet ist, so rechnet der Vorstand der BBI für das laufende Jahr mit stabilen Rahmenbedingungen  
für das Immobilienbestandsgeschäft der BBI.  
In Bezug auf das operative Geschäft der Gesellschaft bleibt weiterhin der enge Kontakt zu den  
Mietern und eine effiziente Kostenstruktur durch die Inhouse-Verwaltung der Immobilien durch  
Mitarbeiter des VIB-Konzerns im Vordergrund. Nicht zuletzt durch die enge Zusammenarbeit im VIB-  
Konzern lassen sich im Bereich der Immobilienbewirtschaftung und der allgemeinen Verwaltung  
weitere Kostensynergien realisieren.  
In der Umsatzplanung der BBI für 2023 ist der Verkauf der 24 Einzelhandelsobjekte mit Übergang von  
Besitz, Nutzen und Lasten zum 31.03.2023 berücksichtigt. Für die ersten 3 Monate des Jahres 2023  
sind noch Mieterlöse des gesamten Immobilienportfolios in der Planung enthalten. Ab dem 1.4.2023  
sind nur noch Mieterlöse der verbleibenden Objekte in der Planung enthalten.  
Unter den getroffenen Annahmen rechnet der Vorstand für das Jahr 2023 mit  
mit Umsatzerlösen in der Bandbreite von 7.000 bis 7.600 TEUR (Ist-Wert 2022:  
16.072 TEUR).  
mit einem Ergebnis nach Steuern ohne Sondereinflüsse zwischen 2.800 bis 3.200 TEUR (Ist-  
Wert 2022: 8.029 TEUR).  
Darüber hinaus rechnen wir auf Basis der oben getroffenen Annahmen für das laufende Jahr mit einer  
Leerstandsquote im niedrigen einstelligen Prozentbereich (31.12.2022: 0,0 %). Da wir im Laufe des  
Jahres 2023 noch mit weiteren Zinserhöhungen der EZB rechnen und der Anteil der variabel  
verzinsten Darlehen am gesamten Darlehensportfolio steigen wird, erwarten wir bis zum  
31. Dezember 2023 eine spürbare Erhöhung des Durchschnittszinssatzes für die Darlehens-  
verbindlichkeiten (31.12.2022: 1,9 %).  
Die Prognose für das laufende Geschäftsjahr soll ein möglichst realistisches Bild der erwarteten  
Geschäftsentwicklung der BBI darstellen. Sollten sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in  
Deutschland in Folge der Ukraine-Krise oder sonstigen Ereignissen deutlich verschlechtern, so könnte  
sich nach Auffassung des Vorstands eine Abweichung zu dieser Prognose ergeben.  
3 Quellen: Herbstgutachten der Bundesregierung, Investmentmarktüberblick Jones Lang Lasalle (JLL)  
Anlage  
II  
Seite  
17  
Loading SVG
V. CORPORATE GOVERNANCE  
1. CORPORATE GOVERNANCE BERICHT INKL. ERKLÄRUNG ZUR  
UNTERNEHMENSFÜHRUNG  
Corporate Governance beinhaltet das gesamte System der Leitung und Überwachung eines Unter-  
nehmens, seiner geschäftspolitischen Leitlinien und Grundsätze sowie alle internen und externen  
Kontroll- und Überwachungsmechanismen. Gute und transparente Corporate Governance ist bei der  
BBI Immobilien AG auf die nachhaltige Wertschöpfung und Bestandssicherung des Unternehmens im  
Interesse aller Stakeholder ausgerichtet.  
Die Erklärung zur Unternehmensführung und weiterführende Informationen zum Thema Corporate  
Governance sind auf der Internetseite der BBI Immobilien AG unter www.bbi-immobilien-ag.de zu  
finden. Die Erklärung zur Unternehmensführung beinhaltet auch die Erklärung nach § 161 AktG.  
2. Wertpapiergeschäfte der Organmitglieder  
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nach Artikel 19 Verordnung (EU) Nr. 596 / 2014  
des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)  
gesetzlich verpflichtet, Eigengeschäfte mit Anteilen oder Schuldtiteln der BBI Immobilien AG oder  
damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten offenzulegen,  
soweit der Gesamtbetrag der von dem Mitglied und ihm nahestehenden Personen innerhalb eines  
Kalenderjahrs getätigten Geschäfte die Summe von 20.000 EUR erreicht oder übersteigt. Die der BBI  
gemeldeten Eigengeschäfte werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß  
veröffentlicht. Im Geschäftsjahr 2022 wurden keine Transaktionen gemeldet.  
VI. SONSTIGE ANGABEN NACH § 289a HGB  
Das Grundkapital der BBI Immobilien AG zum 31.12.2022 beträgt 5,2 Mio. EUR und ist in 5.200.000  
nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Die Aktien der Gesellschaft werden im  
Regulierten Markt an der Börse München unter der International Securities Identification Number  
(ISIN) DE0005280002 gehandelt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte verbunden. Jede Aktie  
gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich  
aus den Regelungen des Aktiengesetzes.  
Beschränkungen, welche Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, liegen nicht vor.  
Die VIB Vermögen AG hat einen Stimmrechtsanteil an der BBI Immobilien AG von 94,88 %.  
Die Mitglieder des Vorstands werden gem. §§ 84, 85 AktG durch den Aufsichtsrat bzw. durch das  
Gericht bestellt bzw. durch den Aufsichtsrat abberufen. Die Bestellung erfolgt auf höchstens fünf  
Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre,  
ist zulässig. Die Bestellung zum Vorstandsmitglied kann der Aufsichtsrat aus wichtigem Grund gem.  
§ 84 Abs. 4 AktG widerrufen.  
Anlage  
II  
Seite  
18  
Loading SVG
Gemäß Satzung sind die Zusammensetzung des Vorstands und eine entsprechende  
Beschlussfassung wie folgt definiert:  
1. Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Die konkrete Anzahl der Vorstands-  
mitglieder bestimmt der Aufsichtsrat durch entsprechende Bestellung oder Widerruf der Bestellung  
von Vorstandsmitgliedern. Beträgt das Grundkapital mehr als 3 Mio. EUR, kann der Aufsichtsrat  
bestimmen, dass der Vorstand nur aus einer Person besteht. Der Aufsichtsrat kann einen  
Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands bestellen.  
2. Die Mitglieder des Vorstands haben die Geschäfte nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung sowie  
der Geschäftsordnung zu führen.  
3. Die Beschlüsse des Vorstands werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen  
gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorstandsvorsitzenden, im Falle seiner  
Verhinderung die des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden den Ausschlag, sofern diese sich  
hierauf berufen.  
Die Gesellschaft wird vertreten durch:  
1. wenn der Vorstand aus einer Person besteht, durch diese,  
2. wenn der Vorstand aus mehreren Mitgliedern besteht, durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch  
ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt,  
einzelnen Mitgliedern des Vorstands die Befugnis zu erteilen, die Gesellschaft allein zu vertreten  
und von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien. Stellvertretende Vorstandsmitglieder  
stehen hinsichtlich der Vertretungsmacht den ordentlichen Vorstandsmitgliedern gleich.  
Zum Abschlussstichtag bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der  
Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.  
Zudem existieren für den Fall eines Übernahmeangebots keine Entschädigungsvereinbarungen mit  
den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern.  
Die aktuell gültige Fassung der Satzung enthält keine Bestimmungen über die Änderung der Satzung.  
Damit gelten für eine Satzungsänderung ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften der §§ 179-181  
AktG.  
Ingolstadt, 10. Februar 2023  
Rainer Hettmer  
– Vorstand –  
Anlage  
II  
Seite  
19  
Loading SVG
VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER gemäß  
§§ 264 ABS. 2 S. 3, 289 Abs. 1 S. 5 HGB  
„Nach bestem Wissen versichere ich, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungs-  
grundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der  
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäfts-  
verlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind,  
dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen  
Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.“  
Ingolstadt, 10. Februar 2023  
Rainer Hettmer  
– Vorstand –  
Anlage  
II  
Seite  
20