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BILANZ zum 31. Dezember 2021  
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG, Ingolstadt  
AKTIVA  
PASSIVA  
31.12.2021  
EUR  
31.12.2020  
EUR  
31.12.2021  
EUR  
31.12.2020  
EUR  
A. Anlagevermögen  
A. Eigenkapital  
I. Gezeichnetes Kapital  
I. Immaterielle Vermögensgegenstände  
5.200.000,00  
42.770.000,00  
5.200.000,00  
42.770.000,00  
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche  
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen  
an solchen Rechten und Werten  
II. Kapitalrücklage  
1,00  
1,00  
III. Gewinnrücklagen  
II. Sachanlagen  
1. gesetzliche Rücklage  
2. andere Gewinnrücklagen  
697.913,42  
1.565.533,49  
2.263.446,91  
697.913,42  
1.565.533,49  
2.263.446,91  
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten  
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken  
145.483.157,60  
2.257.525,45  
149.621.997,60  
2.257.525,45  
B. Rückstellungen  
III. Finanzanlagen  
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche  
Verpflichtungen  
2. Steuerrückstellungen  
Beteiligungen  
708.126,00  
3,18  
722.106,00  
3,18  
B. Umlaufvermögen  
3. sonstige Rückstellungen  
97.135,00  
805.264,18  
111.362,00  
833.471,18  
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände  
C. Verbindlichkeiten  
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen  
2. sonstige Vermögensgegenstände  
147.133,86  
69.240,02  
216.373,88  
270.184,76  
291.781,64  
561.966,40  
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten  
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen  
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen  
4. sonstige Verbindlichkeiten  
100.888.981,37  
24.526,15  
94.451.835,73  
137.267,29  
7.689.671,56  
251.688,38  
12.898.941,85  
258.523,54  
II. Guthaben bei Kreditinstituten  
11.863.059,36  
90.494,00  
6.307.844,13  
64.922,00  
108.854.867,46  
107.746.568,41  
C. Rechnungsabgrenzungsposten  
D. Rechnungsabgrenzungsposten  
17.032,74  
770,08  
159.910.611,29  
158.814.256,58  
159.910.611,29  
158.814.256,58  
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GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2021 bis 31.12.2021  
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG, Ingolstadt  
2021  
EUR  
2020  
EUR  
1. Umsatzerlöse  
15.595.565,79  
230.667,50  
15.470.336,92  
210.115,14  
2. sonstige betriebliche Erträge  
3. Materialaufwand  
Aufwendungen für bezogene Leistungen  
-1.990.940,73  
-26.047,70  
-2.023.173,27  
-13.001,15  
4. Personalaufwand  
soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersver-  
sorgung und für Unterstützung  
5. Abschreibungen  
auf immaterielle Vermögensgegenstände des  
Anlagevermögens und Sachanlagen  
-4.134.336,84  
-224.647,40  
45,67  
-4.148.347,93  
-146.143,79  
21,99  
6. sonstige betriebliche Aufwendungen  
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge  
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen  
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag  
10. Ergebnis nach Steuern  
-1.729.666,90  
-30.965,30  
7.689.674,09  
-2.419.898,23  
-30.965,30  
6.898.944,38  
11. auf Grund eines Ergebnisabführungsvertrags abgeführte  
Gewinne  
-7.689.674,09  
0,00  
-6.898.944,38  
0,00  
12. Jahresüberschuss  
Anhang für das Geschäftsjahr 2021  
Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (BBI AG) hat ihren Sitz in Ingolstadt und wird  
beim Amtsgericht Ingolstadt unter der Nr. HRB 44 geführt.  
I.  
ALLGEMEINES  
Die BBI AG erstellt den Jahresabschluss nach den Vorschriften des Dritten Buches des Han-  
delsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) so-  
wie den Vorschriften des Aktiengesetzes.  
Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft ist entsprechend § 264 d HGB  
aufgrund der Börsennotierung eine kapitalmarktorientierte Gesellschaft und gilt gemäß § 267  
Abs. 3 Satz 2 HGB als große Kapitalgesellschaft.  
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt und  
gegliedert.  
II.  
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE  
Die Bewertung erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 252 bis 256 a HGB sowie  
den auf Kapitalgesellschaften anwendbaren Bestimmungen des HGB.  
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, abnutzbare Sachanlagen  
vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen  
Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.  
Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands  
verwendet wird, werden angesetzt, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen.  
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 EUR werden  
im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Im Anlagengitter wird der Abgang im Jahr des Zu-  
gangs unterstellt.  
Unter den Finanzanlagen sind die Beteiligungen zu Anschaffungskosten, ggf. korrigiert um  
zwischenzeitlich erfolgte Kapitalrückzahlungen und eventuelle Wertminderungen, bewertet.  
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bewertet.  
Für erkennbare Ausfallrisiken werden grundsätzlich Einzelwertberichtigungen gebildet. Das  
allgemeine Kreditrisiko wird, sofern erforderlich, durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung  
berücksichtigt.  
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft  
Anlage 3 / - 1  
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit ihren Nominalbeträgen angesetzt.  
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschluss-  
stichtag, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen,  
ausgewiesen.  
Die Pensionsrückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 1 HGB in Höhe des nach vernünfti-  
ger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Bewertung  
erfolgt nach der Projected Unit Credit - Methode unter Zugrundelegung der Richttafeln  
2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, einem Rechnungszinsfuß von 1,87 % (zehnjähriger  
Durchschnitt bei einer Duration von 15 Jahren) sowie einem Rententrend von 1,75 %. Effekte  
aus Zinssatzänderungen werden im Finanzergebnis berücksichtigt.  
Die sonstigen Rückstellungen sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Sie berücksichtigen alle  
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des nach vernünftiger kauf-  
männischer Beurteilung notwendigen Betrags. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr  
als einem Jahr werden unter Berücksichtigung der individuellen Restlaufzeit mit einem durch-  
schnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahren abgezinst.  
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.  
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grund-  
sätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Rest-  
laufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4  
Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.  
Soweit Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet werden, kommen folgende Bilanzie-  
rungs- und Bewertungsgrundsätze zur Anwendung: Ökonomische Sicherungsbeziehungen  
werden durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen. In den Fällen, in  
denen sowohl die "Einfrierungsmethode", bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen  
aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden, als auch die "Durchbuchungsmethode",  
wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko sowohl des  
Grundgeschäfts als auch des Sicherungsinstruments bilanziert werden, angewandt werden  
können, wird die Einfrierungsmethode angewandt. Die sich ausgleichenden positiven und ne-  
gativen Wertänderungen werden ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.  
Besteht kein oder ein nicht ausreichender Sicherungszusammenhang, wird für unrealisierte  
Verluste eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet.  
Strukturierte Finanzinstrumente werden grundsätzlich als einheitlicher Vermögensgegenstand  
oder als einheitliche Verbindlichkeit bilanziert. Eine getrennte Bilanzierung erfolgt nur dann,  
wenn durch das eingebettete Derivat im Vergleich zum Basisinstrument wesentlich erhöhte  
oder zusätzliche andersartige Risiken und Chancen vorliegen.  
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft  
Anlage 3 / - 2  
III.  
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ  
Die Entwicklung des Anlagevermögens zeigt das nachfolgende Anlagengitter.  
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft  
Anlage 3 / - 3  
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Buchwerte  
Anschaffungs- und Herstellungskosten  
Abschreibungen  
EUR  
Vortrag zum  
01.01.2021  
Zugänge *  
Umbuchungen  
Abgänge  
Stand am  
31.12.2021  
Vortrag zum  
01.01.2021  
Zugänge Zuschreibungen  
Abgänge  
Stand am  
31.12.2021  
Stand am  
31.12.2021  
Vorjahr  
31.12.2020  
A. ANLAGEVERMÖGEN  
I. IMMATERIELLE  
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE  
1. Softw are  
7.814,00  
0,00  
0,00  
0,00  
7.814,00  
7.813,00  
0,00  
0,00  
0,00  
7.813,00  
1,00  
1,00  
II. SACHANLAGEN  
1. Grundstücke, grundstücks-  
gleiche Rechte und Bauten  
208.387.631,34  
0,00  
-0,16  
0,00  
0,00  
0,00  
-4.503,00 208.383.128,18  
58.765.633,74  
0,00  
4.134.336,84  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
62.899.970,58  
0,00  
145.483.157,60 149.621.997,60  
2. Betriebs- und Geschäfts-  
ausstattung  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
3. Geleistete Anzahlungen und  
Anlagen imBau  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
208.387.631,34  
-0,16  
0,00  
-4.503,00 208.383.128,18  
58.765.633,74  
4.134.336,84  
0,00  
0,00  
62.899.970,58  
145.483.157,60 149.621.997,60  
III. FINANZANLAGEN  
1. Beteiligungen  
2.257.525,45  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
2.257.525,45  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
2.257.525,45  
2.257.525,45  
Summe  
Anlagevermögen  
210.652.970,79  
-0,16  
-4.503,00 210.648.467,63  
58.773.446,74  
4.134.336,84  
62.907.783,58  
147.740.684,05 151.879.524,05  
*
davon aktivierte Fremdkapitalkosten  
EUR  
II. SACHANLAGEN  
1. Grundstücke, grundstücks-  
gleiche Rechte und Bauten  
2. Betriebs- und Geschäfts-  
ausstattung  
3. Geleistete Anzahlungen und  
Anlagen imBau  
0,00  
0,00  
0,00  
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft  
Anlage 3 / - 4  
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Finanzanlagen  
Die Beteiligungen stellen sich wie folgt dar:  
Beteiligungs-  
quote  
Eigenkapital  
31.12.2020  
Ergebnis  
Geschäfts-  
jahr  
2020  
Name und Sitz der Gesellschaft  
%
TEUR  
TEUR  
-572  
BHB Brauholding Bayern-Mitte AG,  
Ingolstadt  
34,18  
10.337  
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fäl-  
lig. Aufgrund der Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen und Schwierigkeiten bei ein-  
zelnen Mietern unseres Portfolios wurden individuelle Vereinbarungen getroffen. In diesem  
Zusammenhang hat die BBI AG mit Stand 31. Dezember 2021 Mietstundungen in Höhe von  
insgesamt TEUR 25 gewährt, die unter den Forderungen aus L.u.L. ausgewiesen sind.  
Gezeichnetes Kapital  
Das Grundkapital beträgt EUR 5.200.000,00 und ist in 5.200.000 nennwertlose, auf den Inha-  
ber lautende Stückaktien eingeteilt. Alle Aktien werden im regulierten Markt der Börse Mün-  
chen unter der International Securities Identification Number (ISIN) DE0005280002 gehandelt.  
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien  
Derzeit liegt keine Ermächtigung der Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien vor.  
Bilanzgewinn und Ergebnisverwendung  
Die VIB Vermögen AG, Neuburg/Donau, und die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Akti-  
engesellschaft haben am 6. Mai 2008 einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Die  
Eintragung im Handelsregister erfolgte zum 13. August 2008.  
Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft hat sich mit diesem Vertrag ver-  
pflichtet, vorbehaltlich einer Bildung und Auflösung von Rücklagen, ihren gesamten ohne die  
Gewinnabführung entstehenden Gewinn entsprechend den Vorschriften des § 301 AktG an  
die VIB Vermögen AG abzuführen.  
Die VIB Vermögen AG ist gegenüber der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesell-  
schaft entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung  
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft  
Anlage 3 / - 5  
verpflichtet, jeden (ohne Berücksichtigung der Verlustübernahme) entstehenden Jahresfehl-  
betrag der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft auszugleichen, soweit  
dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnom-  
men werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind.  
Die VIB Vermögen AG hat sich verpflichtet, den außenstehenden Aktionären der BBI Bürger-  
liches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft während der Dauer dieses Vertrags einen an-  
gemessenen Ausgleich in Geld („Ausgleichszahlung“), als jährlich wiederkehrende Leistung,  
zu zahlen. Die Höhe der Ausgleichszahlung wurde aufgrund des rechtskräftigen Beschlusses  
des OLG München vom 10.09.2014 hinsichtlich des Spruchverfahrens zur Überprüfung der  
Angemessenheit der Ausgleichszahlung neu festgesetzt. Sie beträgt nun 0,74 EUR je Stück-  
aktie an der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft für jedes volle Ge-  
schäftsjahr der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft (Brutto-Ausgleichs-  
betrag) abzüglich Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag auf den körperschaftsteuer-  
pflichtigen Teil nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden  
Steuersatz (Netto-Ausgleichsbetrag).  
Der Jahresüberschuss (TEUR 7.690) für das Geschäftsjahr wird aufgrund des Ergebnisabfüh-  
rungsvertrages in voller Höhe an die VIB Vermögen AG abgeführt und unter den Verbindlich-  
keiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen.  
Pensionsrückstellungen  
Gemäß dem versicherungsmathematischen Gutachten des beauftragten Aktuars beläuft sich  
die Verpflichtung zum Bilanzstichtag auf TEUR 708 (Vorjahr: 722).  
Aufgrund der handelsrechtlichen Vorschriften hinsichtlich des für die Abzinsung der Pensions-  
verpflichtungen zu verwendenden Rechnungszinses, wird ein zehnjähriger Durchschnittszins-  
satz verwendet.  
Im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ist der Unterschiedsbetrag  
gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des ent-  
sprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjah-  
ren (1,35 %) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durch-  
schnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (1,87 %) in jedem  
Geschäftsjahr zu ermitteln. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der  
Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrages  
und abzüglich eines Verlustvortrages mindestens diesem Unterschiedsbetrag entsprechen.  
Der Unterschiedsbetrag ist in jedem Geschäftsjahr im Anhang oder unter der Bilanz darzustel-  
len:  
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft  
Anlage 3 / - 6  
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Sollrückstellung mit Zinssatz:  
Durchschnitt 7 Jahre (Zins 1,35 %):  
Durchschnitt 10 Jahre (Zins 1,87 %):  
EUR 731.595  
EUR 708.126  
Unterschiedsbetrag:  
EUR 23.469  
Sonstige Rückstellungen  
In den sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende  
Rechnungen berücksichtigt.  
Aufgliederung der Verbindlichkeiten gemäß § 285 Nr. 1 und 2 HGB  
R e s t l a u f z e i t  
mehr als  
bis zu  
1 Jahr  
zwischen  
1 und 5  
Jahren  
TEUR  
Summe  
TEUR  
davon  
gesichert  
Art der  
Sicherheit  
Art der  
5 Jahre  
Art der Verbindlichkeiten  
TEUR  
TEUR  
TEUR  
Sicherheit  
1. Verbindlichkeiten gegenüber  
Kreditinstituten  
4.033  
17.661  
79.195  
100.889  
100.889  
(94.452)  
siehe unten  
(Vorjahr)  
(3.775)  
(15.864)  
(74.813)  
(94.452)  
2. Verbindlichkeiten aus Liefe-  
rungen und Leistungen  
24  
0
0
24  
0
-
(Vorjahr)  
(137)  
(0)  
(0)  
(137)  
3. Verbindlichkeiten gegenüber  
verbundenen Unternehmen  
7.690  
0
0
7.690  
0
0
-
-
(Vorjahr)  
(12.899)  
(0)  
(0)  
(12.899)  
4. Sonstige Verbindlichkeiten  
252  
0
0
252  
(Vorjahr)  
(259)  
(0)  
(0)  
(259)  
Summe  
11.999  
17.661  
79.195  
108.855  
100.889  
(Summe Vorjahr)  
(17.070)  
(15.864)  
(74.813)  
(107.747)  
(94.452)  
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundschulden, Forderungsabtre-  
tungen (Miet- und Pachtforderungen), einer selbstschuldnerischen Bürgschaft der Konzern-  
mutter, VIB Vermögen AG, gesichert.  
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft  
Anlage 3 / - 7  
Derivate und Bewertungseinheiten  
Das Zinsrisiko aus variabel verzinsten Bankdarlehen wurde in der Vergangenheit teilweise  
durch mit externen Vertragspartnern abgeschlossenen Zinsswaps langfristig abgesichert.  
Diese Form der Absicherung besteht seit dem Auslaufen des bislang abgeschlossenen Zins-  
swaps zum 30.09.2020 nicht mehr.  
IV.  
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG  
Die Umsatzerlöse entfallen ausschließlich auf die Verpachtung des eigenen Grundbesitzes.  
Die in der Berichtsperiode 2021 ausgewiesenen Umsatzerlöse sind bedingt mit denen des  
Vorjahreszeitraums vergleichbar, da aufgrund der durch die Corona-Pandemie verursachten  
Einschränkungen und Schwierigkeiten bei einzelnen Mietern unseres Portfolios individuelle  
Vereinbarungen getroffen wurden und im Berichtszeitraum Mieterlasse in Höhe von insgesamt  
TEUR 203 gewährt wurden.  
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind überwiegend Erträge aus Versicherungserstat-  
tungen ausgewiesen. Hierunter ist ein Betrag in Höhe von TEUR 188 für eine weitere Versi-  
cherungserstattung des im Jahr 2017 stattgefundenen Gebäudebrandschadens in Goch ent-  
halten. Das niedergebrannte Gebäude war zum Neuwert versichert. Der Wiederaufbau eines  
neuen baugleichen Gebäudes wurde im Geschäftsjahr 2019 abgeschlossen und das Gebäude  
wurde an den früheren Mieter zur Weiternutzung übergeben. Im Vorjahr waren hier ebenfalls  
Erträge aus Versicherungserstattungen für den Wiederaufbau in Höhe von TEUR 45 enthalten.  
Die periodenfremden Erträge belaufen sich auf TEUR 325 und umfassen im Wesentlichen  
Erträge aus Versicherungserstattungen.  
In der Position Materialaufwand ist ein Betrag in Höhe von TEUR 411 für bezahlte Grund-  
steuern ausgewiesen. Dieser Betrag betrifft vollumfänglich eigenen Grundbesitz, der im Rah-  
men der Geschäftstätigkeit fremdvermietet wird. Die Grundsteuer wird so weit als möglich auf  
die Mieter umgelegt.  
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Aufwendungen für die  
Hauptversammlung TEUR 32, für Jahresabschluss- und Prüfungskosten TEUR 26, für Auf-  
sichtsratsvergütungen TEUR 33, sowie für Einstellungen in die Einzelwertberichtigung zu For-  
derungen TEUR 46 ausgewiesen.  
Aufwendungen bzw. Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher  
Bedeutung sind über die oben erläuterte Versicherungserstattung aus Brandschaden hinaus  
in der Berichtsperiode nicht angefallen.  
Die periodenfremden Aufwendungen belaufen sich auf TEUR 46.  
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft  
Anlage 3 / - 8  
Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags ist die BBI Bürgerliches Brauhaus Im-  
mobilien Aktiengesellschaft nur noch mit den an die außenstehenden Aktionäre zu leistenden  
Ausgleichszahlungen ertragsteuerpflichtig. Der hieraus resultierende Steueraufwand lag im  
Berichtszeitraum bei 31 TEUR (Vorjahr: TEUR 31). Steuerumlagen von der VIB Vermögen AG  
wurden nicht getätigt, so dass die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag nur noch den  
Körperschaftsteueraufwand bezüglich dieser Ausgleichszahlungen an die außenstehenden  
Aktionäre beinhalten. Insoweit ist das Ergebnis des Geschäftsjahres begünstigt.  
Die Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthält Aufwendungen aus der Aufzinsung  
von Rückstellungen in Höhe von TEUR 35 (Vorjahr: TEUR 19). Zudem bestehen  
Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 15  
(Vorjahr: TEUR 52).  
V.  
ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG  
Die Kapitalflussrechnung weist für das Geschäftsjahr 2021 und für das Geschäftsjahr 2020 die  
Entwicklung der Zahlungsströme getrennt nach Mittelzu- und -abflüssen aus der laufenden  
Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit aus. Die Kapitalflussrechnung ist nach der  
indirekten Methode aus dem Jahresabschluss der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Ak-  
tiengesellschaft abgeleitet. Die Struktur der Kapitalflussrechnung orientiert sich an DRS 21.  
Der Finanzmittelbestand setzt sich aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten  
zusammen.  
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft  
Anlage 3 / - 9  
VI.  
SONSTIGE PFLICHTANGABEN  
Sonstige finanzielle Verpflichtungen  
Durch das Auslaufen (30.09.2020) der in der Vergangenheit bestehenden Zinsswaps ergeben  
sich zukünftig keine Zahlungsverpflichtungen aus Finanzderivaten. Aktuell wurden keine  
neuen Zinssicherungsgeschäfte bzw. Finanzderivate abgeschlossen. Wir verweisen diesbe-  
züglich auf III. Erläuterungen zur Bilanz „Aufgliederung der Verbindlichkeiten gemäß § 285 Nr.  
1 und 2 HGB“.  
Zum Bilanzstichtag bestanden keine weiteren finanziellen Verpflichtungen im Rahmen des üb-  
lichen Geschäftsverkehrs aus Miet- u. Leasingverträgen (Vorjahr: TEUR 0).  
Außerbilanzielle Geschäfte  
Zum Bilanzstichtag existieren keine außerbilanziellen Geschäfte im Sinne des § 285 Nr. 3  
HGB.  
Angabe nach § 285 Nr. 21 HGB  
Geschäfte mit nahestehenden Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen wurden nicht  
getätigt.  
Haftungsverhältnisse  
In 2010 wurden die Anteile an der Unterstützungskasse der Bürgerliches Brauhaus Ingolstadt  
GmbH in die BHB Brauholding Bayern-Mitte AG übertragen. Die BBI Bürgerliches Brauhaus  
Immobilien Aktiengesellschaft haftet aufgrund Subsidiärhaftung mittelbar für die Erbringung  
der Betriebsrenten in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 13).  
Zum Bilanzstichtag ist aufgrund der stabilen wirtschaftlichen Verhältnisse der BHB Brauhol-  
ding Bayern-Mitte AG nicht mit einer Inanspruchnahme zu rechnen.  
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft  
Anlage 3 / - 10  
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Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands  
Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2021:  
Mandate (ohne BBI Bürgerliches Brauhaus  
Immobilien AG) in gesetzlich zu bildenden  
Aufsichtsgremien von Kapitalgesellschaften  
Vertreter der Aktionäre  
Ludwig Schlosser,  
VIB Vermögen AG, Neuburg/Donau  
(Vorsitzender)  
(Vorsitzender)  
Dipl.-Mathematiker, Geschäftsführer der  
BOSTON Capital GmbH  
BHB Brauholding Bayern-Mitte AG  
(Vorsitzender)  
VR Bank Neuburg-Rain eG  
(Vorsitzender)  
Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenos-  
senschaft für den Landkreis Neuburg-Schro-  
benhausen eG  
(Vorsitzender)  
Rupert Hackl,  
Rathgeber AG, München  
(Vorsitzender)  
(stv. Vorsitzender)  
Geschäftsführer der  
Rupert Hackl Immoconsult GmbH  
Herzog von Arenberg’sche Vermögens-  
verwaltung GmbH, Grasbrunn  
(stv. Vorsitzender )  
Baywobau Immobilien AG, München  
(stv. Vorsitzender)  
Hammer AG, München  
(Aufsichtsrat)  
BHB Brauholding Bayern-Mitte AG  
(Aufsichtsrat)  
Franz-Xaver Schmidbauer, (bis 30.06.2021)  
Dipl.-Ingenieur, Geschäftsführer der FXS  
Vermögensverwaltung GmbH,  
BHB Brauholding Bayern-Mitte AG  
(Aufsichtsrat)  
VIB Vermögen AG, Neuburg/Donau  
(Aufsichtsrat; bis 01.07.2021)  
Prof. Dr. Michaela Regler, (seit 30.06.2021)  
Hochschulprofessorin für Wirtschaftsprivatrecht  
an der THI Ingolstadt  
VIB Vermögen AG, Neuburg/Donau  
(Aufsichtsrat; seit 01.07.2021)  
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft  
Anlage 3 / - 11  
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Dem Vorstand gehörte im Geschäftsjahr 2021 an:  
Rainer Hettmer, Bankkaufmann, Dipl. Bankbetriebswirt (ADG), Neuburg/Donau.  
Er ist Mitarbeiter der VIB Vermögen AG.  
Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands, Bezüge früherer  
Mitglieder des Vorstands und Pensionsrückstellungen  
Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr auf TEUR 33 und die der früheren  
Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebenen auf TEUR 74. Die für frühere Mitglieder des  
Vorstands bzw. deren Hinterbliebenen gebildeten Pensionsrückstellungen betragen TEUR  
708 (Vorjahr: TEUR 722).  
Der Vorstand wird in seiner Funktion als Prokurist der VIB Vermögen AG ausschließlich von  
der VIB Vermögen AG vergütet.  
Arbeitnehmer  
Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag keine Arbeitnehmer beschäftigt. Im Jahresdurch-  
schnitt ergibt sich eine Beschäftigtenzahl von 0 Arbeitnehmer.  
Angaben nach § 285 Nr. 17 HGB  
Der im Geschäftsjahr 2021 erfasste Aufwand für den Abschlussprüfer beträgt betreffend Ab-  
schlussprüfungsleistungen TEUR 26, Steuerberatungsleistungen TEUR 2 sowie sonstige  
Leistungen TEUR 0.  
Beteiligungen an unserer Gesellschaft  
Die VIB Vermögen AG, Neuburg/Donau, Deutschland hat uns am 4. März 2008 gemäß § 21  
Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Bürgerliches Brauhaus Immobilien  
Aktiengesellschaft, Ingolstadt, Deutschland, ISIN: DE0005280002, WKN: 528000 am  
3. März 2008 die Schwelle von 75 % der Stimmrechte überschritten hat. Zum Bilanzstichtag  
betrug der Anteil unverändert 94,88 % (das entspricht 4.933.877 Stimmrechten).  
Mutterunternehmen  
Die VIB Vermögen AG, Tilly-Park 1, 86633 Neuburg/Donau (HRB 101699), ist aufgrund ihrer  
Mehrheitsbeteiligung Mutterunternehmen unserer Gesellschaft. Das Mutterunternehmen stellt  
einen Konzernabschluss auf, in den die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesell-  
schaft einbezogen wird. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger und  
auf der Website der VIB Vermögen AG (http://www.vib-ag.de) veröffentlicht.  
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft  
Anlage 3 / - 12  
Die Verpflichtung zur Aufstellung eines eigenen Konzernabschlusses ist ab dem Jahr 2010  
entfallen, da die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG nach dem Abschmelzen der Be-  
teiligung an der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG kein Mutterunternehmen im Sinne der  
§§ 290 ff. HGB mehr ist.  
Ergebnisabführungsvertrag mit der VIB Vermögen AG  
Mit Datum vom 6. Mai 2008 haben die VIB Vermögen AG und die BBI Bürgerliches Brauhaus  
Immobilien Aktiengesellschaft einen Ergebnisabführungsvertrag zwischen der VIB Vermögen  
AG als Organträgerin und der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft als  
Organgesellschaft abgeschlossen. Die Zustimmung der Hauptversammlung der BBI Bürgerli-  
ches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft erfolgte am 18. Juni 2008. Die Eintragung im  
Handelsregister erfolgte zum 13. August 2008.  
Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft hat sich durch diesen Ergeb-  
nisabführungsvertrag verpflichtet, ihren gesamten Gewinn an die VIB Vermögen AG abzufüh-  
ren. Die VIB Vermögen AG hat sich ihrerseits verpflichtet, etwaige Verluste der BBI Bürgerli-  
ches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft zu übernehmen.  
Die VIB Vermögen AG gewährt den Minderheitsaktionären der BBI AG („außenstehende Ak-  
tionäre“) unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben eine angemessene Ausgleichzah-  
lung. Diese beträgt jährlich 0,74 EUR (brutto) je Stückaktie an der BBI AG für jedes volle Ge-  
schäftsjahr der BBI AG (Brutto-Ausgleichsbetrag) abzüglich Körperschaftsteuer und Solidari-  
tätszuschlag auf den körperschaftsteuerpflichtigen Teil nach dem jeweils für diese Steuern für  
das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz (Netto-Ausgleichsbetrag).  
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft  
Anlage 3 / - 13  
Nachtragsbericht  
Die im Zusammenhang mit der andauernden Corona-Pandemie und der neu hinzugekomme-  
nen Ukraine-Krise eintretenden Auswirkungen sind ab 2022 noch nicht genau abschätz-bar.  
Für das Unternehmen können sich aber dennoch daraus Risiken aus Mietstundungen und  
Einnahmeausfällen sowie aus zeitlichen Verzögerungen bei der Durchführung von Moderni-  
sierungs- und Neubaumaßnahmen ergeben. Diese Risiken können gegenwärtig hinsichtlich  
der Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts sowie liquiditäts- und ergebniswirksamer Größen-ord-  
nung noch nicht abschließend abgeschätzt werden. Die BBI geht trotz der Corona-Pandemie  
und der Ukraine-Krise nicht von langfristigen wesentlichen negativen Einflüssen auf den Im-  
mobilienmarkt aus. Entsprechend wird auch von stabilen Immobilienwerten ausgegangen.  
Im Zusammenhang mit der geplanten Mehrheitsbeteiligung der DIC Asset AG, Frankfurt, an  
der VIB Vermögen AG hat uns der Aufsichtsratsvorsitzende der DIC Asset AG, Herr Prof. Dr.  
Gerhard Schmidt, die Überschreitung einer Meldeschwelle mitgeteilt. Hierzu wurde am 14.  
März 2022 eine offizielle Kapitalmarktinformation herausgegeben.  
Herr Prof. Dr. Gerhard Schmidt, Deutschland, hat uns in Bezug auf die Stimmrechtsmitteilung  
gem. § 33 Abs. 1 WpHG vom 28. Februar 2022 sowohl in eigenem Namen als auch in Vertre-  
tung der in dieser Stimmrechtsmitteilung genannten Tochtergesellschaften mit Ausnahme der  
VIB Vermögen AG (zusammen die 'Meldepflichtigen') gem. § 43 Abs. 1 WpHG am 11. März  
2022 Folgendes mitgeteilt:  
Die VIB Vermögen AG hält unmittelbar 94,88% der Stimmrechte der Emittentin. Durch den  
Erwerb von Aktien an der VIB Vermögen AG am 22. Februar 2022 haben die Meldepflichtigen  
mittelbar die Schwelle von 10% oder mehr der Stimmrechte aus Aktien an der BBI Bürgerliches  
Brauhaus Immobilien AG überschritten.  
Vor diesem Hintergrund teilen die Meldepflichtigen gemäß § 43 Abs. 1 WpHG ergänzend Fol-  
gendes mit:  
1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§ 43 Abs. 1 S. 1 und 3 WpHG)  
a) Der mittelbare Erwerb der Stimmrechte an der Emittentin durch die Meldepflichtigen dient  
weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen.  
b) Es besteht keine Absicht der Meldepflichtigen, innerhalb der nächsten zwölf Monate weite-  
re Stimmrechte der Emittentin durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.  
c) Die Meldepflichtigen streben im Rahmen ihrer Stimmrechtsausübung eine Einflussnahme  
auf die Besetzung von Verwaltungs- und Leitungsorganen der Emittentin an.  
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft  
Anlage 3 / - 14  
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d) Die Meldepflichtigen streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin,  
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Di-  
videndenpolitik an.  
2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 S. 4 WpHG)  
Der mittelbare Erwerb von Stimmrechten an der Emittentin durch die Meldepflichtigen erfolgte  
durch den Erwerb von Aktien an der VIB Vermögen AG und daher ohne Einsatz von Mitteln  
im Hinblick auf die Emittentin. Die Meldepflichtigen haben zur Finanzierung des Erwerbs ihrer  
Beteiligung an der VIB Vermögen AG sowohl Fremdkapital als auch Eigenkapital eingesetzt.  
Deutscher Corporate Governance Kodex  
Die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate  
Governance Kodex wurde von Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und der Öffentlichkeit  
auf der Website der Gesellschaft (www.bbi-immobilien-ag.de) dauerhaft zugänglich gemacht.  
Ingolstadt, 15. März 2022  
Rainer Hettmer  
- Vorstand -  
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft  
Anlage 3 / - 15  
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Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2021  
31.12.2021  
TEUR  
31.12.2020  
TEUR  
A. Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit  
Jahresergebnis vor Ergebnisabführung  
7.690  
6.899  
+/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens  
+/- Zunahme/Abnahme Rückstellungen  
4.135  
-28  
4.148  
-6  
+/- Abnahme/Zunahme der Vorräte, der Forderungen  
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva  
319  
241  
+/- Zunahme/Abnahme Verbindlichkeiten aus  
Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva  
+/- Verlust/Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens  
+/- Zinsaufwendungen / Zinserträge  
-104  
-6  
1.730  
0
245  
0
2.420  
0
-
Sonstige Beteiligungserträge  
+/- zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge von außergewöhnlicher Art/Umfang  
+/- Ertragsteueraufwand / -ertrag  
0
31  
0
31  
-/+ Ertragsteuerzahlungen  
-31  
-31  
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit  
B. Cash Flow aus der Investitionstätigkeit  
13.736  
13.947  
+
-
-
+
+
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens  
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen  
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen  
Erhaltene Zinsen  
11  
0
0
0
0
0
-1.948  
0
0
0
Erhaltene Dividenden  
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit  
11  
-1.948  
C. Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit  
-
Auszahlungen an die VIB Vermögen AG  
aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages  
-6.899  
-6.000  
0
-6.532  
-1.500  
6.517  
0
-
Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten von verbundenden Unternehmen  
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten von verbundenden Unternehmen  
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten  
+
+
-
10.500  
-4.063  
-1.730  
Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten  
-4.047  
-2.420  
-
Gezahlte Zinsen  
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit  
-8.192  
-7.982  
D. Finanzmittelbestand am Ende der Periode  
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode  
+
+
-
Liquide Mittel  
6.308  
2.291  
kurzfristige Wertpapiere (Restlaufzeit bis zu 3 Monate)  
kurzfristige Bankverbindlichkeiten mit einer Rest-  
laufzeit bis zu drei Monaten  
0
0
0
0
6.308  
2.291  
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes  
+/- Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit  
+/- Cash Flow aus der Investitionstätigkeit  
13.736  
11  
-8.192  
13.947  
-1.948  
-7.982  
+/- Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit  
Veränderung Cash Flow  
5.555  
4.017  
Finanzmittelbestand am Ende der Periode  
11.863  
6.308  
Zusammensetzung:  
+
-
Liquide Mittel  
kurzfristige Bankverbindlichkeiten  
mit einer Restlaufzeit von bis zu 3 Monaten  
11.863  
6.308  
0
0
11.863  
6.308