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BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Ad-hoc-Meldung

Ad-hoc-Meldung

06.05.2008

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG schlägt Hauptversammlung im Juni Zustimmung zu Ergebnisabführungsvertrag zwischen der VIB Vermögen AG und der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG vor / jährlicher Ausgleich von 0,64 EUR brutto je Stückaktie / Abfindung von 1,45 Stückaktien der VIB AG je Stückaktie der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
Manchinger Straße 95
85053 Ingolstadt

ISIN     DE0005280002
WKN   528000

Ingolstadt, 6. Mai 2008 - Vorstand und Aufsichtsrat der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG („BBI AG“) haben heute beschlossen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, dem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der VIB Vermögen AG als Organträgerin und der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG als Organgesellschaft zuzustimmen. Die Hauptversammlung der BBI AG soll für den 18. Juni 2008 einberufen werden. Der Vertrag, dessen möglicher Abschluss bereits in der Ad-hoc-Mittelung vom 04. April 2008 angekündigt wurde, bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung durch die Hauptversammlung sowohl der BBI AG als auch der VIB Vermögen AG. Der Ergebnisabführungsvertrag wurde heute von den Vorständen der BBI AG und der
VIB Vermögen AG, Neuburg an der Donau, unterzeichnet.

Der Ergebnisabführungsvertrag sieht vor, dass die VIB Vermögen AG den Minderheitsaktionären der BBI AG („außenstehende Aktionäre“) unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben eine angemessene Abfindung in Aktien anbietet. Das Angebot basiert auf einer Bewertung der BBI AG und der VIB Vermögen AG. Das auf Grundlage der vorgenommenen Unternehmensbewertungen ermittelte Umtauschverhältnis beträgt 8,02 BBI-Aktien zu 11,62 VIB-Aktien. Für je eine BBI-Aktie erhält ein außenstehender Aktionär der BBI AG, der von dem Abfindungsangebot Gebrauch machen will, 1,45 Aktien der VIB Vermögen AG. Etwaige Spitzenbeträge, die aus dem nicht ganzzahligen Umtauschverhältnis herrühren, werden durch bare Zuzahlung der VIB Vermögen AG ausgeglichen.

Für die Aktionäre, die weiterhin an der BBI AG beteiligt bleiben wollen, d.h. das ihnen seitens der VIB Vermögen AG unterbreitete Abfindungsangebot nicht annehmen wollen, sieht der Ergebnisabführungsvertrag als angemessenen Ausgleich eine jährliche feste Ausgleichszahlung von EUR 0,64 brutto je Stückaktie der BBI AG vor.

Die Angemessenheit der von der VIB AG anzubietenden Abfindung und Ausgleichszahlung gemäß §§ 304, 305 AktG wird durch den gerichtlich bestellten Vertragsprüfer, die ALEGRO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Regensburg, geprüft.

 

<Ende der Ad-hoc-Meldung>

 

Kontakt
Investor & Media Relations
cometis AG
Ulrich Wiehle
Tel: +49 (0)611 – 205855-11
Fax: +49(0)611 – 205855-66
e-mail: wiehle@no-spam-pleasecometis.de

Unternehmensprofil 
Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (BBI AG) ist im Jahr 2006 aus der Bürgerliches Brauhaus Ingolstadt AG mit ihrer traditionsreichen Tochtergesellschaft Herrnbräu hervorgegangen. Nach Übernahme des Immobilienbestandes der Brauereiimmobilien positioniert sich die BBI AG als Bestandshalter für Gewerbeimmobilien im konsumentennahen Bereich. Hierzu zählen insbesondere Fachmarkt- und Einzelhandelszentren und SB-Märkte. Zum Immobilienportfolio zählen insgesamt 14 Objekte des Altbestands sowie 16 neu erworbene Immobilien. Diese weisen zum 31. Dezember 2007 insgesamt eine – im Außenverhältnis – vermietbare Fläche von rund 102.000 Quadratmeter auf und generieren in Bezug auf den Buchwert von 118 Mio. EUR eine durchschnittliche Mietrendite von rund 6,5% p.a. Sämtliche Immobilien sind vollständig und zumeist langfristig vermietet.

Um das Wachstum zu forcieren, hat sich die BBI AG weitere 17, in der Entwicklungsphase befindliche Objekte im Volumen von ca. 153 Mio. EUR vertraglich bzw. durch Absichtserklärungen gesichert. Diese neuen und bereits im Wesentlichen an namhafte Ankermieter vergebenen Immobilien sollen zwischen 2008 und 2010 an die BBI AG übergeben werden und zu weiteren Umsatz- und Ertragssteigerungen beitragen.

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