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BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien

Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien

14.11.2006

Nachstehendes Angebot zum Bezug von Aktien stellt kein öffentliches Angebot dar. Es richtet sich ausschließlich an die bestehenden Aktionäre.

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
Ingolstadt
Wertpapierkenn-Nummer 528000
ISIN DE0005280002

In der ordentlichen Hauptversammlung der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG vom 24. August 2006 wurde u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1.560.000,00 um bis zu EUR 14.040.000,00 auf bis zu EUR 15.600.000,00 durch Ausgabe von bis zu 14.040.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die neuen Aktien von einem Emissionsunternehmen gemäß § 186 Abs. 5 S. 1 AktG gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären im Verhältnis 1:9 zum Bezug und zu einem Ausgabebetrag von mindestens EUR 1,00 anzubieten. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2006 voll gewinnberechtigt. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum 24. Februar 2007 mindestens 1.500.000 neue Stückaktien gezeichnet sind. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 3 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern.

Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 17. Oktober 2006 in das Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt eingetragen.

Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 6. November 2006 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag Gebrauch gemacht und die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage um bis zu EUR 14.040.000,00 durch Ausgabe von bis zu 14.040.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 beschlossen. Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 12,75 je Aktie ausgegeben. Sie sind ab dem 1. Januar 2006 voll gewinnberechtigt. Die neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft. Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die neuen Aktien von einem Emissionsunternehmen gemäß § 186 Abs. 5 S. 1 AktG gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären im Verhältnis 1:9 zum Bezug und zu einem Ausgabebetrag von EUR 12,75 anzubieten. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Die Bezugsfrist beträgt zwei Wochen. Etwaige aufgrund des Bezugsrechts nicht bezogene Aktien können durch das Emissionsunternehmen im Rahmen einer nichtöffentlichen Privatplatzierung institutionellen Anlegern und strategischen Investoren zum gleichen Preis angeboten werden.

Der Ausgabepreis von EUR 12,75 je Aktie ist in voller Höhe bei Zeichnung durch Gutschrift auf das Konto der Emissionsbank einzuzahlen.

Bezugsangebot
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden aufgefordert, das Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit vom

20. November 2006 bis 4. Dezember 2006 (einschließlich)

bei der Baader Wertpapierhandelsbank AG, Unterschleißheim, während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.

Um das Bezugsrecht auszuüben, bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank entsprechende Weisung zu erteilen. Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 1:9 können auf jeweils eine Aktie neun neue Aktien bezogen werden. Der Bezugspreis je bezogener neuer Aktie beträgt EUR 12,75. Die Ausübung der Bezugsrechte steht unter dem Vorbehalt der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister. Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugsanmeldungen der Aktionäre gesammelt in einer Anmeldung bis spätestens 4. Dezember 2006 bei der Baader Wertpapierhandelsbank AG, 85716 Unterschleißheim, Weihenstephaner Str. 4, Fax: 089 / 5150 - 1234 aufzugeben und den Ausgabebetrag (Bezugspreis) von EUR 12,75 je neue Aktie bis spätestens 4. Dezember 2006 auf das bei der HypoVereinsbank, München, geführte Konto-Nr. 66 071 421 (z. G. treuhänderisches Konto w/ BBI AG), BLZ 700 202 70, der Baader Wertpapierhandelsbank AG einzuzahlen.

Für den Bezug wird die übliche Bankenprovision gerechnet. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei der vorgenannten Stelle.

Maßgeblich für die Ermittlung der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte (WKN A0K PN6, ISIN DE000A0KPN65) ist deren jeweiliger Bestand an alten Aktien mit Ablauf des 17. November 2006. Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte von den Aktienbeständen getrennt. Ein börsenmäßiger Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen und werden am Ende der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Ab 20. November 2006 werden die alten Aktien „ex-Bezugsrecht" notiert. Als Bezugsrechtsnachweise für die zu beziehenden neuen Aktien sind die Bezugsrechte bis spätestens 4. Dezember 2006 auf das bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt/M., geführte Konto 7331 der Baader Wertpapierhandelsbank AG, Unterschleißheim, zu übertragen.

Nicht bezogene Aktien werden im Rahmen einer nichtöffentlichen Privatplatzierung institutionellen Anlegern und strategischen Investoren zum gleichen Preis angeboten.

Die neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt/M., hinterlegt wird. Satzungsgemäß ist der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ausgeschlossen. Die erworbenen neuen Aktien werden in die Depots der Erwerber nach Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister und Verbuchung bei der Clearstream Banking AG unter der WKN A0K PN7 / ISIN DE000A0KPN73 eingebucht. Die neuen Aktien werden anschließend unter dieser WKN/ISIN mit dem Wertpapierkürzel BBI1 in den Handel im Freiverkehr der Börse München einbezogen.

Die Einbeziehung der neuen Aktien in den Handel (Amtlicher Markt) kann erst nach Fertigstellung eines Wertpapierprospekts erfolgen, der im Zusammenhang mit einer weiteren Kapitalmaßnahme im Jahre 2007 erstellt und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligt werden muss.

Ingolstadt, im November 2006
Der Vorstand

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