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BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATION NACH ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014 (MARKTMISSBRAUCHSVERORDNUNG)

VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATION NACH ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014 (MARKTMISSBRAUCHSVERORDNUNG)

18.12.2023

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft beabsichtigt Verkauf von acht Gewerbeimmobilien sowie Beteiligung an Brauerei

Ad-hoc-Mitteilung vom 18.12.2023 | 10.14 Uhr CET/CEST

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Tilly-Park 1, 86633 Neuburg/Donau, 18. Dezember 2023

Der Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft („BBI“), Neuburg/Donau (ISIN: DE0005280002, WKN 528000) hat heute entschieden, acht Gewerbeimmobilien, zu verkaufen. Bei den Immobilien handelt es sich um Gastronomieobjekte mit Büro- und Wohneinheiten.

Gleichzeitig hat der Vorstand heute entschieden, die Beteiligung an der BHB Brauholding Bayern-Mitte AG in Höhe von ca. 34% der Anteile zu veräußern.

Der Verkauf der Gewerbeimmobilien führt zu einem Abgang annualisierter Netto-Mieterträge von rd. EUR 0,8 Mio. aus der Gewinn- und Verlustrechnung der BBI. Über den Verkaufserlös wurde Stillschweigen vereinbart.

Der Kaufvertrag über den Verkauf des Immobilienportfolios soll kurzfristig notariell beurkundet werden. Der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten soll im ersten Quartal 2024 erfolgen.

Der Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft


Kontakt

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft
Investor Relations:
Tilly-Park 1
86633 Neuburg/Donau
Tel.: + 49 (0)8431 9077-961
Fax: + 49 (0)8431 9077-1961
E-Mail: anja.landes-schell@vib-ag.de


Wichtiger Hinweis

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.

Soweit in dieser Veröffentlichung in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Formulierungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche in die Zukunft gerichtete Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

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