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BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Ad-hoc-Meldung

Ad-hoc-Meldung

06.11.2006

Betreff: Barkapitalerhöhung

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
Manchinger Straße 95
85053 Ingolstadt

ISIN DE0005280002
WKN 528000

In der ordentlichen Hauptversammlung der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG vom 24. August 2006 wurde zur Ausweitung der Geschäftstätigkeit eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage beschlossen.

Der Beschluss der Hauptversammlung lautet wie folgt:

1. Das Grundkapital der Gesellschaft wird von derzeit EUR 1.560.000,00 um bis zu EUR 14.040.000,00 auf bis zu EUR 15.600.000,00 durch Ausgabe von bis zu 14.040.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2006 gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von mindestens EUR 1,00 pro Stückaktie ausgegeben.

2. Die neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären im Verhältnis 1:9 zum Bezug angeboten.

3. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

4. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum 24. Februar 2007 mindestens 1.500.000 neue Stückaktien gezeichnet sind.

5. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 3 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern.

Gemäß der Ermächtigung in Ziffer 3 dieses Beschlusses hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates am 06.11.2006 die Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung wie folgt festgelegt:

Die neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft. Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die neuen Aktien von einem Emissionsunternehmen gemäß § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären im Verhältnis 1:9 zu einem noch festzulegenden Bezugspreis anzubieten. Den Mehrerlös hat das Emissionsunternehmen an die Gesellschaft abzuführen. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Die Bezugsfrist beträgt zwei Wochen. Etwaige aufgrund des Bezugsrechts nicht bezogene Aktien können durch das Emissionsunternehmen im Rahmen einer nichtöffentlichen Privatplatzierung institutionellen Anlegern und strategischen Investoren zum gleichen Preis angeboten werden. Die neuen Aktien sind ab 1. Januar 2006 dividendenberechtigt.

Die Aktien der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG sind an der Wertpapierbörse München zum amtlichen Handel zugelassen.

Ingolstadt, 06.11.2006

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG

Claus Paulus

                 Peter Schropp

(Vorstand)

                 (Vorstand)

 

 

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