Aus datenschutzrechtlichen Gründen verzichten wir auf eine Veröffentlichung von Informationen zur Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG über die Beendigung des Spruchverfahrens betreffend die Überprüfung der Angemessenheit von Ausgleich und Abfindung gemäß §§ 304, 305 AktG im Zusammenhang mit dem zwischen der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft und der VIB Vermögen AG am
06. Mai 2008 abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag.
Weitere Informationen zu o.g. Sachverhalt können Sie dem Bundesanzeiger entnehmen.
Gerne stehen auch wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.
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Corporate News
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Ordentliche Hauptversammlung beschließt... [mehr]
VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATION GEMÄSS ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014 (MARKTMISSBRAUCHSVERORDNUNG)
Höhe der Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out bei der BBI Bürg... [mehr]
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VIB Vermögen AG beabsichtigt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeez... [mehr]