BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft
(früher: Bürgerliches Brauhaus Ingolstadt AG)
Ingolstadt
- International Securities Identification Number DE0005280002 -
- Wertpapier-Kenn-Nummer 528 000 -
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 24. August 2006 hat u.a. beschlossen,
- das Grundkapital zu erhöhen und neu einzuteilen (Aktiensplit i.V. 1:52),
- den Wortlaut der Satzung an die Neueinteilung des Grundkapitals anzupassen,
- den Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile auszuschließen und
- die Firmenbezeichnung auf BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft zu ändern.
Die vorgenannten Änderungen wurden am 17.10.2006 in das Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt eingetragen.
Das gesamte Grundkapital unserer Gesellschaft von 1.533.875,64 Euro ist mit Eintragung der Satzungsänderungen in das Handelsregister nach Durchführung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um Euro 26.124,36 ohne Ausgabe neuer Aktien nunmehr in 1.560.000 auf den Inhaber, nicht auf einen Nennbetrag lautende Stückaktien eingeteilt. Auf eine Aktienurkunde im aufgedruckten Nennbetrag von 100,-- DM (= rd. 51,13 Euro) entfallen 52 neue nennwertlose Stückaktien zu je 1,-- Euro.
Durch die vorgenannten Änderungen ist der Inhalt der alten Nennbetragsaktien unrichtig geworden.
Zweite Aufforderung zum Aktienumtausch
Zur Durchführung des Aktienumtausches fordern wir unsere Aktionäre auf, ihre unrichtig gewordenen Aktienurkunden mit Erneuerungsschein in der Zeit
vom 3. November 2006 bis 6. Februar 2007 einschließlich
bei der Bayerischen Landesbank, München, während der üblichen Schalterstunden einzureichen bzw. über ihre jeweilige Depotbank zur Verfügung zu stellen.
Von Aktionären, deren Aktien bei einem Kreditinstitut in einem Girosammeldepot verwahrt werden, ist nichts zu veranlassen. Aktionäre, die ihre Aktien in einem Streifbanddepot verwahren lassen, werden gebeten, bei ihrer Depotbank ein Girosammeldepot einzurichten und ihre Aktien in dieses überführen zu lassen; die weiteren Schritte werden von dem Kreditinstitut veranlasst.
Aktionäre, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren, werden gebeten, ihre Aktienurkunden innerhalb der vorgenannten Frist bei einem Kreditinstitut ihrer Wahl, das für Kunden Wertpapierdepots führt, einzureichen. Von diesem Kreditinstitut wird dem einreichenden Aktionär – nach Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der eingelieferten Aktienurkunden – eine Depotgutschrift zugunsten eines bestehenden oder neu zu eröffnenden Depots über die Stückaktien im Verhältnis 1 zu 52 der eingereichten alten Aktienurkunden erteilt, wodurch er Miteigentum an dem bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Bestand an Globalaktien der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft erhält. Der Anspruch auf Verbriefung ihrer Anteile ist gemäß Satzung ausgeschlossen.
Nach dem Stand vom 2. November 2006, 24 Uhr, haben die Depotbanken die Aktien der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Ingolstadt, in auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien umgebucht. So wurden z.B. aus einer Aktie im rechnerischen Nennbetrag von rd. 51,13 Euro zweiundfünfzig nennwertlose Stückaktien im rechnerischen Nennbetrag von 1,-- Euro. Der jeweilige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ändert sich hierdurch nicht. Die Umstellung der Depots entsprechend dem Aktiensplit von 1 zu 52 ist für unsere Aktionäre kostenfrei.
Die durch den Umtausch anfallende Depotbankenprovision wird von uns übernommen. Die Depotbanken werden gebeten, sich wegen der Provisionserstattung mit der Bayerischen Landesbank, München, bei der Einreichung der Aktien in Verbindung zu setzen.
Alte, auf einen Nennbetrag von 100,-- DM oder einem Vielfachen davon lautende Aktienurkunden unserer Gesellschaft, die trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Umtauschaufforderung nicht bis zum Ende der Umtauschfrist, also bis zum Ablauf des 6. Februar 2007 eingereicht worden sind, werden gemäß § 73 Abs. 1 AktG für kraftlos erklärt. Die dazu erforderliche Genehmigung des Amtsgerichts Ingolstadt, Registergericht, ist mit
Beschluss vom 19.10.2006, Az.: HRB 44, erteilt worden.
Am 3. November 2006 wurde die Notierung der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft im Amtlichen Handel von der bisherigen Einheit 1 Stück = rd. 51,13 Euro auf die Einheit 1 Stück = 1,-- Euro im Verhältnis 1 zu 52 umgestellt. Seit diesem Zeitpunkt sind die neuen Stückaktien lieferbar. Die Lieferbarkeit der bisherigen Stückaktien wurde gleichzeitig zurückgenommen.
Ingolstadt, im Dezember 2006
Der Vorstand




