Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG

Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats sowie sonstige Personen, die bei einem deutschen börsennotierten Unternehmen Führungsaufgaben wahrnehmen, verpflichtet, sowohl dem Unternehmen als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Meldung zu machen, wenn sie Aktien des Unternehmens oder mit diesen Aktien verbundene Rechte erwerben oder veräußern. Diese Pflicht gilt gleichermaßen für bestimmte mit den Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern bzw. sonstigen Führungspersonen des Unternehmens eng verbundene Personen (z.B. Ehepartner, unterhaltsberechtigte Kinder) sowie für juristische Personen, Gesellschaften und Einrichtungen, bei denen ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied, eine sonstige Führungsperson oder eine solchen Führungspersonen nahe stehende Person Leitungsaufgaben wahrnimmt oder diese kontrolliert.

 

Aktuelle Meldung:


Angaben zum Mitteilungspflichtigen
Name: Schropp
Vorname: Peter
Firma: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG

Funktion: Geschäftsführendes Organ

Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft
Bezeichnung des Finanzinstruments: Auf den Inhaber lautende Stückaktien
ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE0005280002
Geschäftsart: Umtausch
Datum: 08.01.2010
Kurs/Preis: nicht bezifferbar
Währung: ISIN DE0002457512
Stückzahl: 4700
Gesamtvolumen: -
Ort: außerbörslich / over the counter

Zu veröffentlichende Erläuterung:

Währung: Inhaberaktien der VIB Vermögen AG (ISIN DE0002457512)
Preis: Aktientausch im Verhältnis 1:1,45
Erläuterung: Umtausch BBI-Aktien in VIB-Aktien; Tauschverhältnis 1:1,45
gem. Umtauschangebot

Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen

Emittent: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG
Manchinger Straße 95
85053 Ingolstadt
Deutschland
ISIN: DE0005280002
WKN: 528000

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